Bern
Kanton Bern

Bschütti-Gestank störte – Mann setzte Hofladen im Grübetal in Brand

Bschütti-Gestank störte

Psychiatrische Massnahme statt Haft: Mann setzte Hofladen im Gürbetal in Brand

01.03.2023, 06:27 Uhr
· Online seit 01.03.2023, 06:09 Uhr
Ein Mann regte sich über seinen Nachbarn auf, besonders über den Gülle-Gestank von dessen Bauernhof im Gürbetal. Aus Wut steckte er den Hofladen in Brand. Am Dienstag wurde er vom Gericht zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – ins Gefängnis muss er vorerst nicht.
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Ende Juli 2020 eskalierte ein Nachbarstreit im Gürbetal. Ein Mann nervte sich über den Landwirtschaftsbetrieb seines Nachbarn. Besonders über den Gülle-Gestank, der ihm beim Lüften entgegenkam. Der Angeklagte, ein Alkoholiker, griff zur Flasche. Und später betrunken zum Benzinkanister und machte sich auf dem Weg zum Hofladen nebenan. Dieser gehörte dem Nachbarn, der an diesem Tag «beschüttet» hatte. Um 2 Uhr Nachts setzte er den Hofladen in Brand, wie die «Berner Zeitung» und «Der Bund» berichten.

Kurz danach meldete er den Brand der Polizei. Diese war bereits von einer Autofahrerin informiert worden. Das Feuer konnte gelöscht werden, es ging nicht auf das angrenzende Bauernhaus über. Der Eingang des Ladens war aber verbrannt und die Waren unverkäuflich.

Angeklagter ist geständig

Der Angeklagte habe die Brandstiftung bereits am Tag nach der Tat zugegeben, berichten die Berner Tamedia-Zeitungen. Vor Gericht wurde auch das Leben des Mannes thematisiert. In der Vergangenheit sei er immer wieder in psychiatrischer Betreuung gewesen – derzeit sei er laut eigener Aussage seit einem Monat trocken.

Als ambulante Massnahme soll er laut Zeitungsbericht eine Therapie bei seinem aktuellen Psychiater machen. Die Verteidigung wollte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine unbedingte Haft von zwei Jahren und drei Monaten.

Am Dienstag hat das Regionalgericht Bern-Mittelland den Angeklagten schuldig gesprochen. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, wie die Zeitungen berichten. Wenn der Brandstifter aber die ambulante Massnahme, also die Therapie, erfolgreich abschliesst, dann muss er nicht ins Gefängnis.

(ade)

veröffentlicht: 1. März 2023 06:09
aktualisiert: 1. März 2023 06:27
Quelle: BärnToday

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