Der Gemeinderat hatte die Gesetzesänderung im Juli vorgestellt. Mit einer Revision der Gemeinde- und der Bauordnung möchte er die Planerlassverfahren beschleunigen.
Neu soll der Stadtrat abschliessend über Änderungen der Nutzungsplanung entscheiden können - es sei denn, 1500 Stimmberechtigte ergreifen das Referendum oder das Parlament entscheide von sich aus, das Planungsgeschäft an die Urne zu bringen.
Gemäss Gemeinderat ist Bern die einzige grössere Schweizer Stadt, in der das Volk obligatorisch über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung abstimmt. In den letzten 20 Jahren habe das Volk mit einer Ausnahme stets gleich entschieden wie der Stadtrat. Die Berner und Bernerinnen hätten in dieser Zeitspanne 44 Änderungen der Nutzungsplanung angenommen.
«Gegen Abbau der Volksrechte»
Die SVP wehrt sich gegen den geplanten «Abbau der Volksrechte», wie sie in ihrer am Donnerstag publizierten Vernehmlassungsantwort festhält. Sie befürchtet, dass «die Stellung der Stadtregierung und die Verwaltung nochmals massiv gestärkt würde».
Der Aufwand, um die nötigen Unterschriften für das fakultative Referendum zusammenzubringen, sei meist prohibitiv. Zudem müsste das Komitee in einem komplizierten Verfahren seine finanziellen Mittel offenlegen.
Ähnlich sieht es die Mitte-Partei. Die Vorlage missachte den Minderheitenschutz und schaffe direktdemokratische Volksrechte ab. Die Gemeindeordnung solle so angepasst werden, dass ein Viertel der Parlamentsmitglieder eine Volksabstimmung verlangen könne.
Die Vernehmlassungsfrist läuft am Freitag ab. Danach wird die Revision vom Kanton vorgeprüft. Der Stadtrat soll das Geschäft im kommenden Frühjahr beraten. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten voraussichtlich im Herbst 2024.