Vor etwas mehr als einem Jahr wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine 5G-Antenne in Steffisburg ab. Das klagende Rentnerpaar befürchtete gesundheitliche Schäden durch die Strahlung der 5G-Anlage.
Doch das Gericht hielt in seinem Urteil damals fest: Die Mobilfunkgrenzwerte sind für alle Technologien gleich, egal ob 2G, 3G, 4G oder 5G. Auch die Gegnerinnen und Gegner der Antenne in Biglen argumentierten damit, dass «die Unbedenklichkeit der 5G-Technologie noch nicht eindeutig nachgewiesen ist». Das sagte einer der Einsprechenden gegenüber «Bern-Ost».
Widerstand über mehrere Jahre
Da man die gleichen Argumente wie Steffisburg habe, habe man sich schon vor dem Bundesgerichtsentscheid mit dem kantonalen Verwaltungsgericht geeinigt, dass das Urteil der höchsten Instanz akzeptieren werden würde.
Die Einsprechenden haben sich während mehreren Jahren gegen die 5G-Anlage eingesetzt. 2019 gingen mehrere Einsprachen und rund 230 Unterschriften gegen die geplante Antenne ein.
Angst vor Strahlen
Aktuell sehen sich im Kanton Bern 127 Standortgemeinden von 5G-Mobilfunkantennen mit einer baupolizeilichen Anzeige konfrontiert. Eingereicht wurden die Anzeigen von drei kritischen Vereinen. Im Visier haben die Organisationen diejenigen Antennen, bei denen die Sendeleistung ohne Baugesuch und öffentliche Publikation erhöht worden sei.
Bei Antennen mit erhöhter Sendeleistung könnten zeitlich und örtlich beschränkt bis zu dreifach höhere Strahlenbelastungen auftreten, schreiben die Mobilfunkkritiker unter Berufung auf Angaben des Kantons.