Bei einem über 80 Jahre altem Mann wurde zurecht eine Untersuchung der Fahreignung angeordnet. Das hat das Bundesgericht entschieden. Anders als der Beschwerdeführer argumentierte, hätten die Behörden diese nicht einfach aufgrund seines Alters verordnet, sondern aufgrund des nicht erklärbaren Verhaltens des Seniors nach einer Kollision mit einem parkierten Auto in einem Quartier.
Zur Kollision kam es an einem Nachmittag im September 2022 in einer Tempo-30-Zone der Berner Altstadt. Der Aufprall führte beim Auto des Mannes zu einem Karosserieschaden und einem Achsenbruch am vorderen rechten Rad. Der Lenker setzte seine Fahrt noch über einen Kilometer fort, da er einen Termin beim Zahnarzt hatte. In der Praxis angekommen, stellte er sein Auto ins Parkverbot und verständigte von dort aus die Halterin des beschädigten Autos.
Bundesgericht findet Fahreignungsprüfung gerechtfertigt
Das Bundesgericht bestätigt in einem am Mittwoch publizierten Urteil die Sicht der Berner Vorinstanz, wonach der Mann mit einem auf den Zahnarzttermin ausgerichteten «geistigen Röhrenblick» durch Bern gefahren sei. Dass er einem Fussgänger ausgewichen sei – wie er sagte – statt in der verkehrsberuhigten Zone einfach anzuhalten, könne auf eine visuell-räumliche Wahrnehmungseinschränkung hindeuten.
Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers ist es nicht relevant, dass er fünf Monate zuvor eine reguläre verkehrsmedizinische Untersuchung unauffällig durchlaufen hatte. Somit muss der Mann nochmals zu einer Untersuchung.
(sda/mfu)
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