Rund zwölf Prozent der Bevölkerung gehören einer Religionsgemeinschaft an, welche nicht Teil einer Landeskirche ist. Dies sind beispielsweise Personen muslimischen Glaubens oder aus einer Freikirche. «Es gibt einen Bedarf an Unterstützung von professionellen Leuten im Bereich der Seelsorge», sagt Regierungsrätin Evi Allemann. Dieses Angebot richte sich heute vor allem an Angehörige der Landesreligionen. Es sei aber nötig, dass auch Angehörige anderer Religionen in Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren in schwierigen Situationen Unterstützung erhalten können, so Allemann.
Nur Seelsorgende der Landeskirchen werden von öffentlicher Hand finanziert
«Aktuell ist das Angebot bescheiden», sagt Allemann. Der Grund dafür ist, dass Seelsorgende aus privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften nur ausnahmsweise in Spitäler, Gefängnisse oder Asylzentren eingebunden sind. Dies zeigte ein Bericht des Regierungsrats.
Er sieht zwei Hauptgründe für dieses Problem. Einerseits gebe es einen Mangel an ausgebildeten Seelsorgerinnen und Seelsorgern in privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften. Andererseits fehle finanzielle Unterstützung. Im Vergleich zu Seelsorgenden der Landeskirchen werden die Leistungen von anderen Seelsorgenden nicht von der öffentlichen Hand finanziert und in der Regel würden diese Personen auch nicht entschädigt.
Pilotphase über drei Jahre
Der Regierungsrat wünscht sich, dass Personen in kantonalen Institutionen einen Zugang zu Seelsorgenden ihrer Religionsgemeinschaft haben. Um die dafür nötigen Unterstützungsbeiträge abschätzen zu können, startet die Berner Regierung nächstes Jahr eine Pilotphase mit dem Verein «Multireligiöse Begleitung». Die Pilotphase soll drei Jahre dauern. «Wir wollen die Ungleichbehandlung reduzieren und eine qualitätvolle Begleitung für alle sicherstellen können», so Evi Allemann.
(sda/dak)