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Kanton Bern

Berner wehrt sich erfolgreich vor Bundesgericht

Rechts überholt, Ausweis weg

Berner wehrt sich erfolgreich vor Bundesgericht

· Online seit 09.12.2022, 12:05 Uhr
Ein Berner musste seinen Ausweis abgeben, weil er auf der Autobahn rechts überholte. Dagegen hat er sich gewehrt – und zog seinen Fall bis vors Bundesgericht weiter. Der Kampf hat sich gelohnt: Das Bundesgericht gibt ihm recht. Und passt seine Praxis an.
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Ein Autolenker fuhr 2020 zunächst auf dem Überholstreifen der Autobahn, wechselte dann auf den Normalstreifen, beschleunigte, überholte einen anderen Autolenker rechts und bog wieder auf den Überholstreifen ein.

Dafür kassierte er eine Geldstrafe und eine Busse. Zusätzlich entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern seinen Ausweis für zwölf Monate. Der Grund: schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsordnung durch Rechtsüberholen. Der Mann wehrte sich dagegen, auf kantonaler Ebene hatte er aber kein Glück.

Überzeugt, dass der Führerausweisentzug ungerechtfertigt war, zog der Berner vors Bundesgericht. Und erhielt nun Recht: Wie das Bundesgericht am Freitag in einer Mitteilung bekannt gab, komme ein Führerausweisentzug nicht mehr in Betracht. Dieser sei aufzuheben.

Wie wirds begründet?

Das Bundesgericht begründet die Entscheidung damit, dass Rechtsüberholen nicht mehr per se als schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften anzusehen sei. Dies hätte nämlich einen Ausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge.

Vielmehr müsse der Einzelfall geprüft werden. Im konkreten Fall des Berners schreibt das Bundesgericht: «Im konkreten Fall steht fest, dass der Autolenker einen Personenwagen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen rechts überholt hat. Das Manöver erfolgte indessen am Tag, bei trockener Strasse, guten Sichtverhältnissen und schwachem Verkehrsaufkommen; der überholte Lenker musste zudem sein Fahrverhalten nicht ändern.»

Was ist das Fazit des Gerichts?

Das Bundesgericht schreibt: «Unter dem neuen Recht ist das Verhalten im Gegensatz zum früheren Recht ausnahmsweise als blosse Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren. Damit ist im konkreten Verfahren bezüglich Führerausweisentzug das neue als das mildere Recht anzuwenden. Ein Führerausweisentzug kommt nicht mehr in Betracht und dieser ist aufzuheben.»

Gleichzeitig betont das Bundesgericht aber, dass Rechtsüberholen mit beträchtlichen Risiken verbunden sei. Deswegen sei allerdings eine enge Auslegung und zurückhaltende Anwendung der neuen Regelung angezeigt.

Urteil: 1C_626/2021

(jaw)

veröffentlicht: 9. Dezember 2022 12:05
aktualisiert: 9. Dezember 2022 12:05
Quelle: Today-Zentralredaktion

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