Bern
Kanton Bern

Gemeinde Reichenbach wegen verschiedener Verfehlungen gerügt

Wasserkraftwerk Howald

Unregelmässigkeiten in Reichenbach – Gemeinde am Pranger

28.02.2024, 19:20 Uhr
· Online seit 28.02.2024, 10:06 Uhr
Die Regierungsstatthalterin Frutigen-Niedersimmental hat in Zusammenhang mit dem Kleinwasserkraftwerk Howald Unregelmässigkeiten festgestellt. Am Pranger steht die Gemeinde Reichenbach, die für mehrere Verfehlungen verantwortlich sei. Ob Personen unwissentlich oder gar absichtlich gehandelt haben, lasse sich nicht feststellen.
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Es brodelt einmal mehr rund um das Kleinwasserkraftwerk Howald in Reichenbach. Allerdings nicht wegen des lauten Wassers, sondern wegen unsauberen Arbeiten der Politik.

Wie das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental mitteilt, habe man bei einer Untersuchung festgestellt, dass es im Zusammenhang mit dem Kleinwasserkraftwerk Howald Unregelmässigkeiten gab. Ein Bürger hatte Anfang 2023 Anzeige eingereicht.

Geld falsch überwiesen

Am Anfang der Verfehlungen steht ein Beschluss der Gemeindeversammlung von 2019. Die Bevölkerung von Reichenbach bewilligte damals ein Darlehen von über einer Million Franken an die damals noch zu gründende Kleinwasserkraftwerk Howald AG.

Mit dem Geld sollte die neue AG das von der Brunnengenossenschaft Wengi gebaute Kleinkraftwerk kaufen und betreiben. Die Gemeinde sollte eine Mehrheitsbeteiligung von 62 Prozent am Kleinkraftwerk halten.

Das Geld überwies die Gemeinde aber dann fälschlicherweise an die private Brunnengenossenschaft Wengi, die Teilhaberin der Kleinwasserkraftwerk Howald AG ist, und nicht an die AG selbst. Sowohl der Zeitpunkt als auch der Zweck und der Adressat der Geldsumme entsprach nicht dem Beschluss der Gemeindeversammlung, schreibt das Regierungsstatthalteramt. 

Das mag nach einer reinen Formalie klingen, ist es aber nicht unbedingt. Denn: möglicherweise hätten die Stimmberechtigten das Risiko des Geschäfts anders eingeschätzt, wenn sie gewusst hätten, dass nicht die Aktiengesellschaft das Geld erhält, sondern die kleine Brunnengenossenschaft.

Weitere Fehler bei Nachkredit und Arbeitsvergabe

Weil das Geld für den Bau nicht reichte, beschloss der Gemeinderat von Reichenbach zudem verspätet einen Nachkredit in der Höhe von 25'000 Franken. Dies, nachdem die Gemeinde die Verpflichtung bereits eingegangen war.

Unstimmigkeiten habe es später bei der Arbeitsvergabe rund um das Kleinwasserkraftwerk gegeben. Die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen, welches vorgibt, dass Arbeiten der öffentlichen Hand öffentlich ausgeschrieben und erst dann vergeben werden dürfen,  seien nicht berücksichtigt worden, beziehungsweise sei fälschlicherweise davon ausgegangen worden, dass die Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen.

Illegal gebaut

Dann wurde auch noch illegal gebaut. Es wurde eine Leitung vom Wasserkraftwerk ins sogenannte «Dörfli» gezogen, für welche keine Bewilligung vorlag. Trotz Hinweise aus der Bevölkerung hat die Gemeinde Reichenbach bis heute keine baupolizeilichen Massnahmen ergriffen.

Ob diese Verfehlungen von der Gemeinde unwissentlich oder sogar absichtlich erfolgt sind, habe die Prüfung des Regierungsstatthalteramts nicht ergeben. 

Gegen die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes kann die Gemeinde innert 30 Tagen noch Beschwerde einreichen. Das heisst, die Verfügung erlangt erst Rechtskraft, wenn eine Beschwerde ausbleibt oder ein rechtsgültiges Urteil einer oberen Instanz vorliegt.

Schon 2022 gab es Diskussionen

Es ist nicht das erste Mal, dass das Kleinwasserkraftwerk Howald für Diskussionen sorgt. 2022 kam es zum Disput zwischen dem Verwaltungsrat der Kleinwasserkraftwerk Howald AG, von welcher die Gemeinde eine Mehrheitsbeteiligung besitzt, und dem Gesamtgemeinderat Reichenbach.

Die Vertreter der Gemeinde im vierköpfigen Verwaltungsrat traten zurück. Beide sagten damals zur Lokalzeitung «Frutigländer», dass sie unter anderem das «Gstürm» rund um das Kraftwerk satthätten. Später nahmen die zwei anderen Verwaltungsräte, die Vertretung der privaten Brunnengenossenschaft, ebenfalls den Hut und der Verwaltungsrat war nicht beschlussfähig.

(pd/mfu)

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veröffentlicht: 28. Februar 2024 10:06
aktualisiert: 28. Februar 2024 19:20
Quelle: BärnToday

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