Die Diskussion um den Sechs-Spur-Ausbau der A1 im Gäu ist vom Tisch: Das Plangenehmigungsverfahren wurde genehmigt, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilt. Es sind keine weiteren Beschwerden gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli eingegangen.
Noch keine Beeinträchtigungen im Verkehr bis Frühling 2025
Mit der rechtskräftigen Plangenehmigung sind die Bedingungen zur Beschaffung der Bauleistungen und zur Auslösung von (Voraus-)Massnahmen, wie etwa die Einrichtung von Installationsflächen erfüllt.
Die Vorbereitungsmassnahmen, etwa die Errichtung von Logistikflächen sowie Verlegen von Kabelrohrblöcken im Randbereich der Nationalstrasse, beginnen im Frühling 2024. Die Hauptarbeiten starten dann im Mai 2025. Bis dahin seien laut Astra noch keine Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Stammachse zu erwarten.
Bringt Ausbau die Schweizer Klimaziele ins Wanken?
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat Mitte September das Projekt durchgewunken. Damit folgte die grosse Kammer dem Antrag des Bundesrats. Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, der GLP und der SP stellten sich gegen die Motion. Die Klimaneutralität und ein Ausbau der Autobahn seien gleichzeitig nicht möglich, so das Argument.
Der Spurenausbau auf der Strecke von 22 Kilometern soll den Ausweichverkehr über die Gemeinden reduzieren. Ausserdem sei die Nationalstrasse in diesem Bereich sanierungsbedürftig.
(mgt/ckp)