Im Kanton Bern können in gewissen Gemeinden Umzugsmeldungen digital gemeldet werden. Diese Gemeinden hätten dies auf freiwilliger Ebene seit 2019 eingeführt. Neu sollen alle Gemeinden verpflichtet werden, diese Dienstleistung anzubieten. Dafür sei die Änderung des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer nötig, war der Mitteilung zu entnehmen.
Die SAK unterstütze dieses Vorhaben, stelle sich aber gegen eine Drittmeldepflicht. Diese Pflicht richte sich an die Vermieterinnen und Vermieter, welche einen Mieterwechsel der Gemeinde melden müssten. Für die SAK stelle dies eine zusätzliche Belastung für die Vermieterinnen und Vermieter.
Weiter unterstützt die SAK auch einen Rahmenkredit zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen in der Höhe von 2,8 Millionen Franken. Mit dem Kredit sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um Fusionsprojekt von Gemeinden in den Jahren 2024 und 2025 zu fördern. Dies macht der Kanton seit 2004.
(sda)