Darf ich in der ersten Woche des Monats schon Pilze sammeln gehen? Und wenn ja, welche Menge ist pro Person erlaubt? Die Antworten auf diese Fragen fallen unterschiedlich aus, je nachdem im welchem Kanton man fürs Sammeln unterwegs ist. Eine kleine Übersicht der Vereinigung der amtlichen Pilzkontrollorgane der Schweiz.
Ganze Schweiz - In Natur- und Pflanzenschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen verboten
- Gewisse Pilzarten wie etwa der Echte Königsröhrling oder Riesen-Ritterling sind geschützt und dürfen nicht gepflückt oder vernichtet werden. Eine Liste der geschützten Arten findest du hier.
Kanton Bern - Maximal 2 Kg pro Tag und Person
- Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken)
- Keine Schonzeit
Kanton Solothurn und beide Basel - Keine Mengenbeschränkung
- Keine Schonzeit
- Keine weiteren Beschränkungen
Kanton Jura - Maximal 2 Kg pro Tag und Person
- Organisiertes Sammeln ist verboten. Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken.
- Keine Schonzeit
Kanton Aargau - Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln.
- Keine Mengenbeschränkung
- Keine Schonzeit
Kanton Luzern - Schonzeit / Pflückverbot vom 1. bis 7. jeden Monat
- Maximal 2 Kg pro Tag und Person, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln oder Eierschwämme
- Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten.
- Nur ausgewachsene Pilze pflücken
Achtung Giftig: Von diesen Pilzen solltest du die Finger lassen
- Maximal 2 Kg pro Tag und Person
- Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken)
- Keine Schonzeit
Kanton Solothurn und beide Basel - Keine Mengenbeschränkung
- Keine Schonzeit
- Keine weiteren Beschränkungen
Kanton Jura - Maximal 2 Kg pro Tag und Person
- Organisiertes Sammeln ist verboten. Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken.
- Keine Schonzeit
Kanton Aargau - Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln.
- Keine Mengenbeschränkung
- Keine Schonzeit
Kanton Luzern - Schonzeit / Pflückverbot vom 1. bis 7. jeden Monat
- Maximal 2 Kg pro Tag und Person, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln oder Eierschwämme
- Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten.
- Nur ausgewachsene Pilze pflücken
Achtung Giftig: Von diesen Pilzen solltest du die Finger lassen
- Maximal 2 Kg pro Tag und Person
- Organisiertes Sammeln ist verboten. Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken.
- Keine Schonzeit
Kanton Aargau - Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln.
- Keine Mengenbeschränkung
- Keine Schonzeit
Kanton Luzern - Schonzeit / Pflückverbot vom 1. bis 7. jeden Monat
- Maximal 2 Kg pro Tag und Person, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln oder Eierschwämme
- Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten.
- Nur ausgewachsene Pilze pflücken
Achtung Giftig: Von diesen Pilzen solltest du die Finger lassen
- Schonzeit / Pflückverbot vom 1. bis 7. jeden Monat
- Maximal 2 Kg pro Tag und Person, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln oder Eierschwämme
- Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten.
- Nur ausgewachsene Pilze pflücken
Achtung Giftig: Von diesen Pilzen solltest du die Finger lassen
Nützliche Tipps beim Sammeln und Essen
Für das Sammeln der Pilze sollten keine Plastiksäcke verwendet werden. Die Aufbewahrung oder der Transport von frischen Speisepilzen in Verpackungen oder anderen Gebinden, die nicht luftdurchlässig sind, kann zur Proteinzersetzung durch Gärung führen. Bei verminderter Luftzufuhr findet relativ schnell eine Wärmeentwicklung statt und es bilden sich Substanzen wie Putreszin, Kadaverin und Histamin. Diese Zersetzungsprodukte können zu gravierenden Vergiftungen führen. Ein breiter und wenig tiefer Korb ist zum Sammeln von Pilzen am geeignetsten. Achten Sie darauf, dass die Pilze nicht zu hoch aufgeschichtet werden, damit die Luft frei zirkulieren kann.
Pilze sollten grundsätzlich nicht roh konsumiert werden. Vergiftungen nach dem Konsum von rohen oder ungenügend gekochten Speisepilzen sind meistens auf Substanzen zurückzuführen, die sonst beim guten Durchkochen vernichtet werden. Roh und in kleinen Mengen sollten nur die von den Gourmets geschätzten echten Trüffeln und der Kaiserling, sowie der Rötlicher Gallerttrichter und der Eispilz konsumiert werden. Hier kann allerdings die Gefahr einer Infektion mit dem Fuchsbandwurm bestehen.
Pilze sind generell schwer verdaulich. Beim Konsum von grösseren Mengen oder von zu grossen Pilzstücken ist das Auftreten von Symptomen wie Unwohlsein, Erbrechen oder Durchfall nicht ausgeschlossen. So lange Kinder die Speisen nicht richtig kauen, ist vom Konsum von Pilzen abzuraten. Werden Pilze ungenügend zerkleinert oder beim Essen ungenügend gekaut, können sie zu einem Darmverschluss führen.
Um Pilzgerichte zu einem späteren Zeitpunkt aufzuwärmen, sollten diese nach der Zubereitung rasch abkühlen, im Kühlschrank bei maximal +5°C aufbewahrt werden und innert zwei Tagen konsumiert werden.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.