Nicht jeder Gefängnisaufenhalt dauert Monate oder gar Jahre. Wer eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt und das Geld auch nicht betrieben werden kann, muss für einige Tage ins Gefängnis. «Dabei entspricht ein Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe», ist beim Berner Amt für Justizvollzug zu lesen. Wie die «Berner Zeitung» schreibt, würden jährlich rund 4400 solcher Kurzstrafen vollzogen.
Einige Haftstrafen bereits verjährt
Die «Berner Zeitung» und «Der Bund» haben aufgedeckt, dass durch einen Systemwechsel im Jahr 2023 die Übermittlung solcher Bussen sehr stark eingeschränkt war. Da keine Bussen und Mahnungen an die betreffenden Personen ausgehändigt werden konnten, drohen nun auch Verjährungen. Heisst, die Strafe muss nicht abgesessen werden.
In einzelnen Fällen sei es bereits zu Verjährungen gekommen, teilt das Amt für Kommunikation den Tamedia-Zeitungen mit. Und es sei mit weiteren Fällen zu rechnen.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Volle Gefängnisse in der ganzen Schweiz
Das Hauptproblem: So kurzfristig können die Kriminellen nicht ins Gefängnis geschickt werden. «Die Regionalgefängnisse sind voll», wird das Amt für Kommunikation zitiert. Auch in Gefängnissen in anderen Kantonen gebe es keinen Platz.
Der Kanton prüfe nun den Einsatz von Containern, um die Gefängniskapazitäten zu erhöhen. Solche wurden bereits eingesetzt, etwa Bauarbeiten in Gefängnissen.
(dak)