Beim Einsatz war ein 44-jähriger Schweizer ums Leben gekommen. Der Polizist, der die Schüsse abgab, wird sich vor dem Regionalgericht Oberland wegen vorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauch verantworten müssen. Vier seiner Vorgesetzten sind wegen fahrlässiger Tötung und Amtsmissbrauch angeklagt.
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Christof Scheurer bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht von «Berner Zeitung» und «Bund». Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.
Das ist passiert
Die Polizei hatte am 21. Mai 2020 die Meldung erhalten, dass sich ein Mann in einer Wohnung in Adelboden auffällig verhalte und geäussert habe, sich etwas anzutun. Die Sondereinheit Enzian wurde aufgeboten.
Der Mann wurde im abgeschlossenen Schlafzimmer lokalisiert, wie aus Gerichtsdokumenten im Internet hervorgeht. Die Polizei brach die Türe auf. Nach übereinstimmenden Aussagen stand der Mann mit erhobener Waffe im Raum. Ein Polizist gab darauf fünf Schüsse ab. Zum Tod führte gemäss den Rechtsmedizinern ein Kopfsteckschuss.
So berichtete TeleBärn damals über den Fall
Quelle: TeleBärn
Das sind die heiklen Fragen
Die «Berner Zeitung» hat den Fall «fatalen Fall» rekonstruiert und zeichnet kein gutes Bild des Polizei-Einsatzes. Der getötete Mann litt seit Jahren an einer autistischen Veranlagung und war extrem lärmempfindlich. Mit zunehmendem Alter fiel es ihm immer schwerer, Alltagsgeräusche von Krach zu unterscheiden.
An jenem Tag im Mai 2020 befand er sich in einer psychischen Ausnahmesituation, tobte in seiner Wohnung herum und äusserte Suizidabsichten. Die entscheidende Frage ist, ob von ihm auch eine Gefahr für andere ausging. War der Einsatz der Sonderheiheit verhältnismässig? Hat der Todesschütze in Notwehr gehandelt?
Verfahren nach Einstellung wieder aufgenommen
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Schützen und zwei weitere Polizisten im Juli 2021 eingestellt. Dagegen wehrten sich zwei Brüder des Verstorbenen und dessen Mutter.
Ihre Beschwerden gegen die Einstellung des Verfahrens hiess das Berner Obergericht teilweise gut. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf ihre Ermittlungen wieder auf und weitete sie auf zwei Entscheidungsträger der obersten Einsatzebene aus.
(sda/dl)
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