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Kanton Bern

Verfahren gegen Carunternehmer aus Utzenstorf eingestellt

Ruhezeiten nicht eingehalten

Verfahren gegen Carunternehmer aus Utzenstorf eingestellt

· Online seit 13.10.2022, 06:47 Uhr
Erleichterung für den Transportunternehmer Daniel Gast aus Utzenstorf: Eine Busse von 1800 Franken wegen Verstössen seiner Angestellten muss er nun doch nicht berappen.
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Der Utzenstorfer Carunternehmer Daniel Gast haftet nicht für die Verstösse seiner Chauffeure. Ein entsprechendes Verfahren wurde nun eingestellt, wie die «Berner Zeitung» und «Der Bund» berichten.

«Zumutbare Massnahmen umgesetzt 

Nachdem einer seiner Chauffeure im Herbst 2019 die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten hatte, wurde Gast eine Busse von 1800 Franken auferlegt, gegen jene sich der Transportunternehmer erfolgreich wehrte.

Die Staatanwaltschaft kann ihm keine Pflichtverletzung nachweisen. Sie erklärt, dass Gast «die zumutbaren Massnahmen als Arbeitgeber» umgesetzt habe und «nach seinen Möglichkeiten Übertretungen der Chauffeure» verhindert habe.

«Arbeitgeber nicht für alles verantwortlich»

Sich verbessern muss Gast sich dennoch in einem Punkt: Auch Beifahrer bei langen Fahrten müssen ihre Stunden konsequent aufschreiben, weil die Zeit als Beifahrer nicht gänzlich als Pause zählt. Gast hatte es verfehlt, seine Angestellten über diese Pflicht zu informieren – die Übertretungen sind aber inzwischen verjährt.

Den Utzenstorfer freut die Einstellung des Verfahrens. «Das zeigt, dass man den Arbeitgeber nicht für alles verantwortlich machen kann», sagt Gast zu den Zeitungen. Mit der Einstellung des Verfahrens muss er nicht nur die Busse nicht bezahlen, er erhält auch eine Entschädigung von knapp 4900 Franken für seine Anwaltskosten.

(ris)

veröffentlicht: 13. Oktober 2022 06:47
aktualisiert: 13. Oktober 2022 06:47
Quelle: BärnToday

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