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Kanton Bern

Wildschutz im Berner Oberland: Neue Regeln sorgen für Kritik

Eingeschränkte Routenwahl

Wildschutz: Neue Regeln sorgen für Unmut bei Bergführern

· Online seit 29.07.2024, 11:43 Uhr
Die Berner Regierung hat den Zugang zu verschiedenen Schutzgebieten im Berner Oberland eingeschränkt. Bergführer sind nicht einverstanden, sie befürchten Probleme bei der Routenwahl und der Sicherheit. Ihre Bedenken seien ignoriert worden.
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Stein des Anstosses ist ein Erlass der Berner Regierung mit dem sperrigen Titel «Revision der Wildtierschutzverordnung». Was technisch tönt, hat konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Gebiete und jene, die es nutzen, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

Worum geht es? In der Verordnung, die im August 2024 in Kraft ist, steht, dass man sich in den Gebieten nicht mehr von behördlich erlaubten Wegen entfernen respektive sich einzig auf den erlaubten Routen im weglosen Gelände bewegen darf. Die Einschränkungen gelten jeweils für den Zeitraum von Dezember bis Juli.

Beruhigung des Lebensraums

Betroffen von den neuen Regeln sind weitläufige Gebiete im Berner Oberland, etwa in der Region des Hohgant, im Suldtal bei Aeschi, im Niedersimmental oder im Lohner-Massiv bei Adelboden. Zweck der Übung ist es, die Wildtiere in diesen kantonalen Wildschutzgebieten vor menschlichen Störungen besser zu schützen.

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Das Stichwort heisst «Lebensraumberuhigung», sagt die oberste Berner Wildhüterin Nicole Imesch in der BZ – vor allem im Winter, wenn die Tiere besonders verletzlich sind. Auch Leinenpflicht und das Verbot von Drohnen gehören zu den neuen Einschränkungen.

Was tun bei erhöhter Lawinengefahr?

Für jene, die in diesen Gebieten unterwegs sind, bedeuten die neuen Regeln nicht zu unterschätzende Einschränkungen. Der Schweizerische Alpenclub SAC und die Bergführer-Verbände etwa finden, das Miteinander von Sportlern und Tieren sei schon bisher gut und respektvoll, zumal in jenen Gebieten sowieso nicht die grossen Touristenmassen unterwegs seien.

Vor allem die Vorgabe, dass nur noch bestimmte Routen im weglosen Gelände begangen werden dürften, sei nicht nachvollziehbar. Sie könne auch punkto Sicherheit problematisch sein. Es brauche Flexibilität bei der Routenwahl, etwa bei Lawinengefahr. Diese Bedenken habe der Kanton in seiner Verordnung schlicht ignoriert.

«Mit dem Erlass von so grossflächigen Verboten in Gebieten, wo es keine Probleme gibt, riskiert der Regierungsrat, dass die bestehende Akzeptanz deutlich leiden wird», sagt Philippe Wäger vom SAC. Er erwartet von der Berner Regierung Antworten, wie man sich in den Bergen verhalten soll, wenn Interessen der Sicherheit mit jenen des Wildtierschutzes kollidieren.

(mj)

veröffentlicht: 29. Juli 2024 11:43
aktualisiert: 29. Juli 2024 11:43
Quelle: BärnToday

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