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Bern: Paar wegen Millionenbetrug vor Gericht

Prozess

Berner Paar täuschte Armut vor und erschlich Millionen

· Online seit 20.10.2024, 08:36 Uhr
Ein älteres Ehepaar aus Bern muss sich ab Montag wegen Betruges in der Höhe von rund 16 Millionen Franken vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht verantworten. Es soll jahrelang ein Leben am Existenzminimum vorgetäuscht haben.
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In Wahrheit soll das Ehepaar (75 und 61 Jahre alt) über ein Vermögen in Millionenhöhe verfügt haben, wie die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte im Februar mitteilte. Die beiden Schweizer seien nicht geständig.

In der kommenden Woche kommt es vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Bern nun zum Prozess. Am Montag und Dienstag wird verhandelt, das Urteil gegen die beiden Beschuldigten soll am Donnerstagnachmittag bekannt gegeben werden. Die Deliktsumme beträgt ausserordentlich hohe 16 Millionen Franken.

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Pelzmäntel und Luxus-Handtaschen

Bei Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten wurden mehrere Autos sichergestellt, ausserdem über 180 Handtaschen – auch von Luxusmarken –, Golfausrüstungen, eine Sammlung von teuren Weinen sowie über ein Dutzend Pelzmäntel. Zudem wurden Bankkonten mit insgesamt über 1,5 Millionen Franken gesperrt.

Den Beschuldigten auf die Spur gekommen war die Justiz im August 2022. Damals hatte die bernische Finanzdirektion den Mann bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte angezeigt, weil Hinweise zu betrügerischem Verhalten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete darauf eine Strafuntersuchung.

Das Betreibungsamt hintergangen?

Sie sieht es inzwischen als erwiesen an, dass sich die beiden Personen zwischen 2009 und 2023 des mehrfachen Pfändungsbetruges schuldig gemacht haben. Sie sollen in Pfändungsverfahren im Umfang von insgesamt über 16 Millionen Franken dem Betreibungsamt wahrheitswidrige und unvollständige Angaben gemacht haben.

Laut Staatsanwaltschaft gaben sie an, es liege kein pfändbares Vermögen und Einkommen vor. Dabei habe der Mann über Vermögenswerte in Millionenhöhe verfügt. Er hätte die jeweiligen Forderungen damit vollständig oder zumindest teilweise begleichen können.

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Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe

Die beiden Beschuldigten sollen zudem mehrfach versucht haben, Verlustscheine der kantonalen und der städtischen Steuerverwaltung im Umfang von über 8,7 Millionen Franken für lediglich 10'000 bis 25'000 Franken zurückzukaufen.

Angeklagt wurden die beiden auch, weil sie Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe ertrogen haben sollen. Zusätzlich umfasst die Anklage gegen den Mann den Vorwurf mehrfacher Urkundenfälschung: Er soll Parkkarten gehbehinderter Personen manipuliert haben, um diese selbst zum Parkieren verwenden zu können.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt das angeklagte Ehepaar als unschuldig.

(sda/mj)

veröffentlicht: 20. Oktober 2024 08:36
aktualisiert: 20. Oktober 2024 08:36
Quelle: BärnToday

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