Das Berner Obergericht hat am Mittwochnachmittag den Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 58-jährigen Brasilianer bestätigt. Der Angeklagt wird zu einer Strafe von 18 Jahren und drei Monaten verurteilt. Dazu kommt ein Landesverweis von 15 Jahren.
Für die Strafkammer des Obergerichts war klar, dass der Angeklagte nicht in einem Streit, der nach Provokationen eskaliert war, seinen Kontrahenten umgebracht hatte. Und er habe es schon gar nicht in Notwehr getan, kamen die Oberrichter zum Schluss.
Vielmehr habe der Angeklagte aus Eifersucht den neuen Freund seiner Ex-Frau gezielt töten wollen. Er habe es auf ein Treffen in seiner Wohnung in Bern-Bethlehem angelegt und dann hinterhältig mit einem Messer fünfmal auf das Opfer eingestochen. Weil der Mann noch nicht tot gewesen sei, habe er ihn gewürgt und ihm schliesslich einen Plastiksack über den Kopf gezogen, den er mit einem Klebeband festgezurrt habe. So sei das Opfer letztlich erstickt.
Danach habe der Angeklagte die Leiche in eine Grillhülle verpackt, in einen Wald bei Meikrich BE gefahren und den Toten angezündet. Das alles habe der gebürtige Brasilianer abgeklärt und rational gemacht.
Gegenüber der Polizei habe er zunächst den Ahnungslosen gespielt und dann schliesslich ein Geständnis abgelegt, das eigentlich kaum eines sei. Der Angeklagte habe vielmehr versucht, sich selber in ein besseres Licht zu rücken. Seine Aussagen seien widersprüchlich und nicht stringent gewesen.
Keine Provokation, sondern geplant
So habe er beispielsweise zu Protokoll gegeben, vom nachmaligen Opfer provoziert worden zu sein. Der Freund der Ex-Frau habe versucht, ein Messer zu ergreifen, dann seien sie beide zu Boden gegangen. Der Angeklagte berichtete weiter, er habe das Messer zu fassen bekommen und dann in Notwehr zugestochen.
Das Obergericht zog als Gegenbeweis die Befunde des Instituts für Rechtsmedizin heran. Die Stichkanäle des Messers am Opfer sprächen eindeutig gegen die Version des Angeklagten. Die Stiche seien dem Opfer im Stehen von hinten zugeführt worden.
Das Gericht verneinte auch die vom Angeklagten ins Feld geführten Provokationen. Der neue Freund der Ex-Frau habe vor dem Aufeinandertreffen Angst gehabt und dies auch Dritten gegenüber geäussert. Der Mann sei dem in der Kampfkunst Capoeira geschulten Angeklagten körperlich deutlich unterlegen gewesen. Er werde sich «zwei und dreimal gehütet haben», dieses Kraftpaket von einem Mann zu provozieren, sagte der Richter.
Das Gericht vermerkte auch, dass sich auf dem Mobiltelefon des Angeklagten Gewaltdarstellungen gefunden hätten. Ausserdem habe seine Ex-Frau von häuslicher Gewalt berichtet.
Der Angeklagte habe mit seiner Tat eine «Schneise des Elends» durch die beiden betroffenen Familien gezogen, betonte der Oberrichter.
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Erstinstanzliches Urteil bestätigt
Das Obergericht bestätigte am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts vom Juni 2022 vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft hatte eine solche Bestätigung in ihrem Plädoyer gefordert. Der Verteidiger hatte lediglich einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert.
Das Urteil des Obergerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.