Bern
Region Bern

Mordprozess: Fall des toten Mädchens im Könizbergwald bei Niederwangen kommt vor Gericht

Mittwoch

Mordprozess: Fall des toten Mädchens im Könizbergwald kommt vor Gericht

04.06.2024, 09:47 Uhr
· Online seit 25.04.2024, 14:13 Uhr
Am 1. Februar 2022 wurde im Könizbergwald bei Niederwangen ein achtjähriges Mädchen tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihre Mutter sie umgebracht hat. Ab Mittwoch, 5. Juni, kommt es vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland zum Prozess.
Anzeige

Der Fall bewegte Anfang 2022 die Schweiz. Ein achtjähriges Mädchen wurde im Könizbergwald bei Niederwangen leblos aufgefunden. Zunächst war unklar, was geschehen war – auch ein Unfall wurde nicht ausgeschlossen.

Rasch wurde aber klar, dass es sich um ein Verbrechen handeln musste, der Tatverdacht richtete sich gegen die damals 30-jährige Mutter. Sie wurde am Tag nach der Tat festgenommen, ihre Untersuchungshaft wurde seither mehrfach verlängert. Die Ermittlungen dauerten knapp zwei Jahre, im Januar 2024 wurde gegen die Frau Anklage erhoben.

Anklage: Mord oder vorsätzliche Tötung

Die Berner Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihrer Tochter mit einem grossen Stein schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben. Die Anklage lautet auf Mord, eventuell vorsätzliche Tötung. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung. Die Frau bestreitet, ihre Tochter umgebracht zu haben.

Für den Prozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland sind mehrere Tage angesetzt. Die Verhandlung startet am Morgen des 5. Juni, das Urteil soll am 13. Juni verkündet werden. 

Ein 12-jähriger Belastungszeuge

Gemäss einem Artikel der Berner Zeitung gibt es starke Indizien gegen die Angeklagte. Am Stein, mit dem das Mädchen getötet wurde, sind DNA-Spuren der Mutter gefunden worden. Die Mutter erklärt diese Tatsache damit, dass sie beim Spielen im Wald zuvor den Stein in den Händen hatte.

Ausserdem gibt es einen Zeugen, der die Frau und ihre Tochter kurz vor der Tat gesehen haben will. Bei diesem Zeugen handelt es sich um einen 12-jährigen Jungen aus demselben Quartier. Diese Info ist deshalb bekannt, weil sich die Frau gegen die Verlängerung ihrer Untersuchungshaft gewehrt hatte, damit aber vor Bundesgericht abgeblitzt war.

Viele Informationen zum schlimmen Fall werden erst der Anklageschrift zu entnehmen sein, die am Mittwochmorgen den Medienschaffenden abgegeben wird. So ist zum Beispiel rätselhaft, welches das Motiv die Staatsanwaltschaft annimmt. 

(mj)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 25. April 2024 14:13
aktualisiert: 4. Juni 2024 09:47
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch