Gemäss des Schreibens der Finanzkontrolle an die STS AG sei die gesetzliche Grundlage für die Übertragung des Spitals nicht vorhanden und die Finanzkompetenzen des Grossen Rates würden umgangen, schrieb die Thuner Spitalgruppe in einer Mitteilung.
Der Verwaltungsrat der STS AG habe deshalb entschieden, «der geplanten Transaktion im Zusammenhang mit der Übernahme des Spitalstandortes Zweisimmen durch die Medaxo AG nicht mehr zustimmen zu können».
Die STS AG fordert nun, dass die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion die von ihr im Februar sistierte Ausarbeitung für die Umwandlung des Akutspitals Zweisimmen in ein ambulantes Gesundheitszentrum schnellstmöglich wieder aufnimmt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Hierzu werde sie in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag einreichen.
Im März hatte sich der Berner Regierungsrat gegen die STS AG und für die Medaxo AG als künftige Betreiberin des Spitals Zweisimmen ausgesprochen. Die STS AG wurde angewiesen, das Spital Zweisimmen zum Wert von einem Franken und einem Finanzierungsbeitrag von fünf Millionen Franken an die Medaxo AG zu übertragen.
Erst am vergangenen Wochenende hatte der «SonntagsBlick» berichtet, dass die Medaxo AG den medizinischen Leiter des Unternehmens per sofort freigestellt hatte.
(sda)