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Aufbewahrungsdauer von Fahrzeugdaten ist im Grossen Rat umstritten

Revision Berner Polizeigesetz

Aufbewahrungsdauer von Fahrzeugdaten ist im Grossen Rat umstritten

· Online seit 05.09.2023, 09:45 Uhr
Im bernischen Grossen Rat ist die Aufbewahrungsdauer von automatisch erfassten Autonummernschildern umstritten. Dieser Punkt ist ein Teil der Revision des Berner Polizeigesetzes, welche voraussichtlich am Dienstag zu Ende debattiert wird.
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Bereits am Montagnachmittag startete das Parlament mit der Debatte zum Polizeigesetz. Bei der Aufbewahrungsdauer von Autonummernschildern plädierten die SP-Juso mit der GLP für eine maximale Aufbewahrungsdauer von 15 Tagen. Die Aufbewahrungsdauer könne je nach Erfahrung in Zukunft noch angepasst werden, sagte Marianne Schild (GLP/Bern).

Eine Minderheit der Kommission verlangte eine Aufbewahrung von 60 Tagen. Um Verbrechen aufklären zu können, brauche die Polizei diese Daten, sagte Andreas Hegg (FDP/Lyss), Sprecher der Kommissionsminderheit. Dabei handle es sich nicht um Personendaten, sondern um Autonummern.

Die Mehrheit der Sicherheitskommission schlug eine Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen vor.

(sda)

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veröffentlicht: 5. September 2023 09:45
aktualisiert: 5. September 2023 09:45
Quelle: BärnToday

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