· Online seit 14.09.2023, 18:40 Uhr
Quelle: Lesereporterin / BärnToday / Fabiola Hostettler
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Das Huhn in Bern ist wohl jemandem entwischt. In solchen Fällen empfiehlt der Berner Tierschutz, das Tier einzufangen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Tier einfangen: Huhn nicht von oben bedrängen, sondern von der Seite nähern und «packen» oder mit einem Netz fangen, in eine Transportbox bringen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte man die Polizei verständigen.
- Dem Tier einen artgerechten und abgesicherten Platz bieten, mit Wasser und Futter. Falls dies nicht möglich ist, das Tier ins nächste Tierheim bringen.
- Eine Fundmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale erfassen (www.stmz.ch).
- Das Findeltier muss 60 Tage öffentlich ausgeschrieben sein, danach geht das Eigentum an den Finder über. Achtung, Hühner dürfen nicht alleine gehalten werden.
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