Wie die Vorinstanz, ist auch das Verwaltungsgericht der Ansicht, die Initiative verstosse gegen die Bundesverfassung. Eingereicht hatten das Volksbegehren die Partei der Arbeit (PdA) und die Kommunistische Jugend. Sie fordern, dass der öffentliche, nicht touristische Verkehr in der Stadt Bern für alle Benutzenden kostenlos sein soll.
Bundesrecht verlange, dass die ÖV-Nutzenden einen «angemessenen Teil» der Kosten tragen, kam auch das Verwaltungsgericht zum Schluss. Damit verfolge der Bund eine Steuerung der Nachfrage über den Preis. Der ÖV soll nicht zu billig sein, damit das System nicht überrannt werde. Er dürfe aber auch nicht zu teuer sein, damit die Bürgerinnen und Bürger ihn auch nutzten.
Keine «angemessene Beteiligung»
Die Initiative verstosse gegen die Vorgabe der «angemessenen Beteiligung», betonte das Verwaltungsgericht. Eine solche Beteiligung könne nicht bei null liegen. Die Initianten vertraten hingegen die Ansicht, dass der öffentliche Verkehr ja über Steuergelder finanziert werde und der Anteil damit nicht bei null liege.
Dieses Argument liess das Verwaltungsgericht nicht gelten, denn in diesem Fall bezahlten nicht die effektiven Nutzerinnen und Nutzer die Kosten, sondern alle Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob sie den öffentlichen Verkehr nutzen oder nicht.
Schon 2021 eingereicht
Ausserdem habe das Bundesgericht erst kürzlich eine ähnliche Initiative aus dem Kanton Freiburg als nicht verfassungskonform beurteilt, hielt das bernische Verwaltungsgericht weiter fest.
Die Initianten hatten das Volksbegehren im Mai 2021 eingereicht. Die Stadtregierung erklärte es Anfang 2022 für ungültig. Das Verwaltungsgerichtsurteil wird erst rechtskräftig, wenn es innert 30 Tagen nicht angefochten wird.
(sda/mj)
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