Schweiz

Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde von CH Media gut

In eigener Sache

CH Media gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht

· Online seit 26.08.2022, 11:58 Uhr
Die TV-Sender von CH Media haben nicht gegen das Verbot der politischen Werbung verstossen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Medienkonzern freut sich über das Urteil, stellt aber gleichzeitig die Frage: Warum ist politische Werbung im Radio und TV verboten, überall sonst aber erlaubt?
Anzeige

Die CH Media-TV-Sender TeleZüri, 3+, 4+ und 5+ strahlten vom 11. bis 18. August 2020 im Auftrag einer vorgeblich gemeinnützigen Organisation mehrmals einen Werbespot aus, der ein Mädchen zeigte, das in einer Berglandschaft durch grüne Wiesen, eine Stadt und entlang eines Sees lief. Dabei pries das Mädchen die Schönheiten der Natur und forderte die Zuschauerinnen und Zuschauer auf, die Landschaft zu schützen. Auf dem abschliessenden Standbild war dann der Schriftzug «Für den Schutz von Landschaft und Kultur der Schweiz». So weit, so gut.

Bundesamt für Kommunikation schaltete sich ein

Ab dem 18. August 2020 wurde dann im Internet ein Film veröffentlicht, der im ersten Teil im Grossen und Ganzen die gleichen Bilder wie der TV-Werbespot enthielt und im zweiten Teil um neue Bilder und Aussagen ergänzt war. Am Schluss des Online-Films wurde eine Empfehlung zur Volksabstimmung vom 17. September 2020 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ausgesprochen. Daraufhin untersuchte das Bundesamt für Kommunikation Bakom den TV-Werbespot und sprach von einem Verstoss gegen das Verbot der politischen Werbung im TV vor Abstimmungen.

Gegen den Entscheid erhob CH Media, zu der auch diese Plattform gehört, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Wegen des Online-Films, der unter anderem auf den sozialen Medien gezeigt wurde, wurde das Bakom nämlich gar nicht erst aktiv – da politische Werbung in anderen Medien als Radio und TV erlaubt ist.

Gericht stellt keinen Verstoss fest

Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem jüngsten Urteil nun, dass der Online-Film, der am 18. August nach der Ausstrahlung des TV-Werbespots im Internet publiziert wurde, nicht dem Verbot politischer Werbung vor Abstimmungen gemäss Bundesgesetz über Radio und TV untersteht.

Zudem sei im Fernsehspot kein Zusammenhang zur Begrenzungsinitiative oder einem damit einhergehenden Thema erkennbar gewesen, womit er zum Zeitpunkt der TV-Ausstrahlung nicht als verbotene politische Werbung erkannt werden konnte. «Zu guter Letzt sei es gemäss Gericht für die Programmveranstalterin vor Publikation des Online-Films nicht möglich gewesen, festzustellen, dass der TV-Spot Teil einer medienübergreifenden Abstimmungskampagne war», heisst es in einer Medienmitteilung vom Freitag. CH Media freut sich über das Urteil und sieht sich darin bestätigt, im besagten Fall nicht gegen geltendes Gesetz verstossen zu haben, wie es weiter heisst.

«Regelung betreffend politische Werbung ist zu hinterfragen»

Das aktuelle Urteil sei für CH Media Anlass, eine Diskussion darüber anzustossen, in welchen Medien politische Werbung erlaubt ist und in welchen nicht, heisst es weiter. «In TV und Radio ist politische Werbung verboten, in den übrigen Medien erlaubt. Das ist sonderbar und nicht nachvollziehbar, zumal Internet-Plattformen wie soziale Netzwerke oder Suchmaschinen kaum Regeln im Bereich der politischen Werbung kennen», sagt abschliessend Anne Peigné de Beaucé, Leiterin Public Affairs bei CH Media und Geschäftsführerin des Verbands Schweizer Privatfernsehen.

(baz)

veröffentlicht: 26. August 2022 11:58
aktualisiert: 26. August 2022 11:58
Quelle: Today-Zentralredaktion

Anzeige
Anzeige
[email protected]