Schweiz

Nach Eskalation bei Eritrea-Event in Gerlafingen: Kanton Solothurn schickt Rechnung über 30'000 Franken

30'000 Franken

Eritrea-Festveranstalter müssen Solothurner Polizeieinsatz bezahlen

· Online seit 27.06.2024, 11:29 Uhr
Nach den Ausschreitungen in Gerlafingen im März kommt für die Veranstalter nun die Rechnung von Kanton. Sie sollen für das zusätzliche Aufgebot der Polizei 30'000 Franken bezahlen. Ein Verbot solcher Veranstaltungen lehnt die Solothurner Regierung jedoch ab.
Anzeige

Die Organisatoren einer Veranstaltung von eritreischen, regimetreuen Anhängern von Ende März in Gerlafingen werden wegen des notwendigen Polizeieinsatzes zur Kasse gebeten. Der Kanton Solothurn hat den Organisatoren eine Rechnung von 30'000 Franken geschickt.

Die Polizei war am Ostersonntag mit einem Grossaufgebot ausgerückt, um ein Aufeinandertreffen von rund 350 Anhängern des eritreischen Diktators Isaias Afewerki und 180 Regimegegnern zu verhindern. Ein Wasserwerfer und Tränengas kamen zum Einsatz. Die Polizei beendete die Veranstaltung vorzeitig.

Quelle: Tele M1

Rechnung für zusätzliches Polizeiaufgebot

In der Gebührenrechnung von knapp 30'000 Franken sind die Kosten für die zur Ereignisbewältigung zusätzlich aufgebotenen Angehörigen der Kantonspolizeien Solothurn und Bern enthalten. Dies schrieb der Solothurner Regierungsrat zu einer SVP-Interpellation im Parlament. Dazu gehöre auch der Wasserwerfer der Kantonspolizei Bern.

Besondere polizeiliche Leistungen seien gemäss Gebührentarif kostenpflichtig, hielt der Regierungsrat fest. Bezahlen müsse der Veranstalter von Anlässen, die einen aufwendigen, ausserordentlichen Polizeieinsatz erforderlich machten.

Die polizeiliche Grundabdeckung wie die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter und die Kontrolle durch eine Patrouille werde jedoch nicht in Rechnung gestellt.

Verbot solcher Veranstaltungen «nicht zielführend»

Das Treffen der regimetreuen Anhänger war laut Regierungsrat nicht bewilligungspflichtig. Es habe sich um eine geschlossene Veranstaltung in einem Restaurant gehandelt. Ein Verbot solcher Anlässe sei nicht zielführend. Vermietende von Liegenschaften und Räumen sollten sich vor Abschluss eines Vertrages über die Mieterschaft und den Veranstaltungszweck informieren.

(sda/dl)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 27. Juni 2024 11:29
aktualisiert: 27. Juni 2024 11:29
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch