Das Bundesgericht hat am Donnerstag vorerst das Dispositiv veröffentlicht. Das Begründete Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Es stützt das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts vom 30. März 2022, das eine Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes guthiess.
Die kantonale Instanz gelangte zum Schluss, dass kein Grund ersichtlich sei, wieso der seit zwei Jahrzehnten verbindlich gewährleistete öffentliche Seezugang eingeschränkt werden sollte.
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Die Schwyzer Kantonsregierung und der Bezirksrat Gersau hatten den über 15 Jahre alten Gestaltungsplan für einen Teil des Uferabschnitts aufheben und erneuern lassen, nachdem dort eine neue Hotelanlage geplant wurde. Das geplante Vorgehen bezeichnete das Kantonsgericht als eine verpönte «Aushöhlung der demokratisch abgestützten Grundordnung». (Urteil 1C_285/2022 vom 25.6.2024)