Die grosse Kammer hielt am Donnerstag bei der Reform des Jugendstrafgesetzes an einer gewichtigen Differenz zum Ständerat fest. Der Entscheid fiel mit 127 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Ratslinke wollte dem Ständerat folgen.
Gemäss Beschluss des Nationalrats soll der mögliche Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre erhöht werden. Als Voraussetzung für einen Verwahrungsvorbehalt beschloss der Nationalrat zugleich eine Verurteilung zu mindestens vier Jahren Freiheitsentzug.
Ständerat will keine Anpassungen
Der Ständerat hatte auf Antrag seiner Rechtskommission dagegen entschieden, dass es betreffend die Strafrahmen im Jugendstrafrecht im Rahmen der vorliegenden Vorlage keine Anpassung geben solle.
Vielmehr solle die Frage zu einem späteren Zeitpunkt weiter vertieft werden. Auch Justizminister Beat Jans verwies im Namen des Bundesrats darauf, dass ohnehin mehrere Vorstösse zur Frage hängig seien, ob Jugendstrafen in der Schweiz heute zu milde seien. Mit der letzten verbliebenen Differenz in der Vorlage beschäftigt sich nun noch einmal der Ständerat.
Kein Verwahrungs-Automatismus
Hinsichtlich der Verwahrung von erwachsenen Wiederholungstätern schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerats an. Demnach sollen die Voraussetzungen für systematische Verwahrungen nicht erweitert werden auf Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.
Die Mehrheit argumentierte, dass ein solcher Automatismus nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar wäre. Auch könnte die neue Regel dazu führen, dass therapierbare Straftäter keine Behandlung erhalten würden.
Dadurch würden Täter im Zweifelsfall noch gefährlicher, argumentierte eine Mehrheit im Parlament. Eine Wiederholungstat rechtfertige diesen Schutz vor den gefährlichsten Tätern, hielt die SVP-Minderheit dagegen. Der Entscheid gegen den Verwahrungs-Automatismus fiel mit 120 zu 70 Stimmen.
Unbegleiteter Urlaub gestrichen
Der eigentliche Kernpunkt der Revision stand am Donnerstag nicht mehr zur Diskussion. Das Parlament hatte schon länger beschlossen, dass künftig auch Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, als Ultima Ratio verwahrt werden können sollen.
Es geht um Personen, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion ernsthaft Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Tat begehen. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.
Zudem entschieden die Räte, dass Verwahrte im geschlossenen Vollzug in Zukunft nicht mehr unbegleitet in den Urlaub dürfen. Weiter soll künftig die bedingte Entlassung aus der Verwahrung nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen überprüft werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde mindestens drei Mal in Folge abgelehnt worden ist.
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(sda/roa)