Es sei richtig, dass am Mittwoch drei Personen mittels Sonderflug in die Ukraine zurückgeführt wurden, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage. Es handle sich dabei um verurteilte Straftäter mit Landesverweis. Weitere Angaben zu den Personen könne man aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht machen.
Die Rückführung der drei ukrainischen Straftäter war die erste seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen das Land im Februar 2022, wie die «Neue Zürcher Zeitung» in ihrer Donnerstagsausgabe schreibt. Es liege im Bereich des Möglichen, dass diese Personen nun in den Kriegsdienst eingezogen werden könnten.
Das SEM sagt dazu, bei verurteilten Straftätern mit Landesverweis müsse die Zumutbarkeit der Rückkehr nicht geprüft werden. Was hingegen geprüft werden müsse, sei die Zulässigkeit, also die Frage, ob der Person eine Verfolgung oder gravierende Menschenrechtsverletzungen drohe. Die Wegweisung werde nur vollzogen, wenn dies nicht der Fall sei. Ein möglicher Einzug in den Militärdienst sei in diesem Kontext jedoch kein Hindernis.
Vor Kurzem hatte auch für Aufsehen gesorgt, dass zwei rechtskräftig verurteilte Afghanen in ihr Herkunftsland ausgeschafft wurden - es war die erste Rückführung durch die Schweiz seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Dabei handelte es sich gemäss SEM um Straftäter, die ein Problem für die innere Sicherheit der Schweiz darstellten.
(sda)
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