Hund, Katze, Hase – fast alle haben sich schon einmal ein Haustier gewünscht, zumindest als Kind. Eine 38-jährige Schweizerin aus Solothurn hat sich ein aussergewöhnliches Haustier zugelegt, für dessen desolate Haltung sie nun verurteilt wurde.
Nicht Strassenhund, aber Strassenkrähe
Die Beschuldigte hat im Frühling 2023 in Solothurn eine Rabenkrähe auf dem Boden gefunden. Sie hob das Tier auf, nahm es mit zu sich nach Hause und sperrte es in einen Käfig, wie einem rechtskräftigen Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.
Die Frau fütterte den Vogel regelmässig, allerdings nicht mit dem richtigen Futter. In dem engen Käfig und mit dem falschen Futter ging es der Krähe immer schlechter. Am Schluss befand sich der Vogel in einem «desolaten Gesundheitszustand», so die Staatsanwaltschaft.
Offenbar war der kantonale Veterinärdienst im Bild darüber, dass die Frau die Krähe zu Hause hielt. Der ausdrücklichen Weisung des Amts, das Tier abzugeben, kam sie aber nicht nach. Sie fand auch keinen Tierarzt, der den «Pechvogel» behandeln wollte.
Verdrehte Beine, deformierter Schnabel
Im Frühling 2024, ein Jahr nachdem die Frau die Krähe bei sich aufgenommen hatte, fand die Polizei das Tier bei einer Kontrolle. Es war zwar noch am Leben, aber die Beine waren komplett verdreht und die Krallen viel zu lang. Auch der Schnabel war viel zu lang und schief gewachsen, die Krähe konnte kaum noch essen. Die Federn an den Flügeln waren spärlich und kaputt, an der Brust hatte sie gar keine mehr.
Laut Strafbefehl hat die nicht artgerechte Haltung Fehlentwicklungen der Krähe begünstigt, wenn nicht sogar ausgelöst. Die Polizei avisierte einen Wildhüter. Er sah keinen anderen Weg mehr, als das Tier von seinen Leiden zu erlösen.
Wegen Tierquälerei verurteilt
Die Frau wurde per Strafbefehl von der Solothurner Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei und Übertretung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Zusammen mit den Verfahrenskosten muss die Frau gut 700 Franken bezahlen.
Lässt sie sich in den nächsten zwei Jahren nochmal etwas zu Schulden kommen, muss sie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 80 Franken bezahlen, also über 5000 Franken.
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