Ein Bussgeldbescheid gegen die Volkswagen (VW) AG der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Deutschland verunmögliche eine erneute Strafverfolgung von VW durch die Bundesanwaltschaft in der Schweiz, und zwar aufgrund des transnationalen Doppelverfolgungs- und Doppelbestrafungsverbots, so die Bundesanwaltschaft (BA).
Auch der Tatverdacht gegen die Amag Import AG und gegen deren verantwortliche Organe und Betriebszugehörige habe sich nicht erhärtet. Aus diesem Grund habe die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren auch gegen diese Beschuldigten eingestellt, erklärte sie weiter.
Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
(sda)
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