Die Staatsanwaltschaft hatte sich eigentlich dazu entschieden, die Ermittlungen wegen Ehrverletzung einzustellen. Eine Beschwerde von Yousuf gegen diese Verfahrenseinstellung ist nun aber vom Obergericht gutgeheissen worden.
Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag einen Bericht mehrerer Medien bestätigte, wurde der Fall an sie zurückgewiesen. Man prüfe nun das weitere Vorgehen, hiess es.
Yousuf wehrte sich gegen einen Beitrag von «SRF Investigativ», in dem zwei Journalistinnen den Vorwurf der Terrorfinanzierung in den Raum stellten. Das Obergericht kam zum Schluss, dass die Belege dafür nicht zwingend ausreichend seien. Es liege deshalb «kein klarer Fall von Straflosigkeit» vor, der eine Einstellung zuliesse.
Betrug und Geldwäscherei
Der Ruf des einstigen «Krypto-Wunderkinds» Yousuf erhielt in den vergangenen Jahren tiefe Risse. Durch Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum war er laut eigenen Angaben bereits als Teenager zum Millionär geworden. Inzwischen ist jedoch ein Strafverfahren gegen ihn im Kanton Bern hängig, wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei.
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Yousuf war im Alter von drei Jahren als Flüchtling aus Kurdistan in die Schweiz gekommen und hatte als «Krypto-Prinz» mehrfach die Aufmerksamkeit der Medien im In- und Ausland auf sich gezogen.
(sda/bza)