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Teilnahmebedingungen

Wettbewerbe

Teilnahmebedingungen

· Online seit 26.07.2022, 16:29 Uhr

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Jede am Gewinnspiel teilnehmende Person erkennt mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel der CH Regionalmedien AG (im Folgenden «BärnToday» genannt) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

2. Datenschutz
Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (wie beispielsweise Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) gespeichert und für statistische Zwecke durch BärnToday genutzt werden können. Die teilnehmende Person erklärt sich darüber hinaus ausdrücklich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten zur Information über weitere Aktionen und Gewinnspiele von BärnToday verwendet werden dürfen. Die teilnehmende Person kann die Daten jederzeit durch einen schriftlichen Antrag (z.B. per Post) an BärnToday wieder löschen lassen. BärnToday gibt personenbezogene Daten des Teilnehmenden niemals an Dritte weiter, noch werden diesen die Daten zur Nutzung überlassen. Die Daten werden lediglich bei einem Gewinn an den Kooperationspartner weitergegeben (Detailklärung zum Ablauf des Gewinnes).

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein hat. Ausnahmsweise können für ein Gewinnspiel auch anders lautende Teilnahmeberechtigungen definiert werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel hat persönlich zu erfolgen. Anmeldungen durch Dritte sind ungültig. Ausgenommen von der Teilnahme sind alle Angestellten von BärnToday und verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Diese Regelung gilt gleichermassen für am Gewinnspiel beteiligte Kooperationspartner.

4. Spielregeln
Der Spielmodus des Gewinnspiels wird im Programm von RADIO BERN1 und BärnToday bekannt gegeben. Sofern am Gewinnspiel eine telefonische Teilnahme möglich ist, können den Teilnehmenden Kosten für den Anruf entstehen. Die teilnehmende Person geht bei Gewinnspielen von BärnToday niemals vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen gegenüber BärnToday oder sonstigen Dritten ein, die über diese Teilnahmebedingungen hinaus gehen. BärnToday behält sich ausdrücklich vor, die Spielzeit eines Gewinnspiels zu verlängern, den Spielmodus zu verändern oder das Spiel früher zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt sowie dann, wenn das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht (mehr) durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. BärnToday wird dies – soweit möglich – rechtzeitig im Vorfeld im Programm und/oder auf www.bärntoday.ch bekannt geben.

5. Teilnahmeausschluss
BärnToday ist jederzeit berechtigt, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, insbesondere wenn ein Verdacht auf Manipulation, Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen oder Beeinflussung des Gewinnspiels vorliegt. Hierunter fallen auch die Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitenden von BärnToday und/oder anderen Teilnehmenden an dem Gewinnspiel. BärnToday ist in solchen Fällen berechtigt, ausgezahlte Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und ggf. zurückzufordern.

6. Aufzeichnung, Ausstrahlung, Veröffentlichung
Durch die Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person unwiderruflich und unentgeltlich damit einverstanden, dass BärnToday Tonaufnahmen, Fotografien sowie Filmaufnahmen vom Teilnehmenden anfertigt. Mit der Teilnahme gibt die teilnehmende Person sein unwiderrufliches Einverständnis, dass BärnToday oder die mit ihm verbundene Medienunternehmen diese Aufnahmen, egal welcher Art, veröffentlicht. BärnToday behält sich das Recht vor, Aufnahmen zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder auch in Teilen im Programm zu wiederholen bzw. erneut zu veröffentlichen. BärnToday hat darüber hinaus das Einverständnis des Teilnehmenden die in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erstellten Fotos und Filmaufnahmen zu bearbeiten, zu kürzen und ganz oder teilweise im Internet und weiteren Medien zu veröffentlichen. Die teilnehmende Person verpflichtet sich im Falle eines Gewinns in angemessenem Umfang für eine medienwirksame Gewinnübergabe und andere Presse- und Medienaktivitäten von BärnToday zur Verfügung zu stehen. Die teilnehmende Person erteilt eine ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung seines Namens, Alters, Wohnortes und ggf. Berufs im Rahmen der Berichterstattung rund um das Gewinnspiel.

7. Gewinnauszahlung
Es wird der beschriebene Gewinn verlost. Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinnerin oder an den Gewinner übermittelt. Die genaue Gewinnübermittlung wird der Gewinnerin oder dem Gewinner bei der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. BärnToday trägt keinerlei Haftung mehr für Gewinne, sobald diese persönlich oder der Post übergeben wurden. Die Auszahlung von Geld-Gewinnen kann ausschliesslich auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, soweit nicht anders angegeben. Allfällige Folgekosten (z.B. Steuern, Gebühren, Kraftstoff, Verpflegungskosten, etc.) die durch den Gewinn entstehen, sind, soweit nicht anders angegeben, von der Gewinnerin oder dem Gewinner zu tragen. Eine Barauszahlung oder Ersatz von Gewinnen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Insbesondere Tickets für Veranstaltungen und Konzerte unterliegen immer auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter, auf die BärnToday keinen Einfluss hat. BärnToday haftet nicht, falls ein Gewinn durch Absage oder Firmenliquidation nicht in Anspruch genommen werden kann.

8. Haftung
Die Teilnahme an den Gewinnspielen von BärnToday erfolgt grundsätzlich immer auf eigenes Risiko. BärnToday lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Folgen der Teilnahme ab. BärnToday haftet nicht für Mängel der von einem Preissponsor gestifteten Preise bzw. für eine allfällige Insolvenz des Preissponsors und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnerin oder den Gewinner. BärnToday übernimmt keine Haftung für etwaige Störungen oder technische Fehler, durch die eine Teilnahme vorübergehend oder dauernd nicht möglich ist.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt in diesem Fall eine wirksame und durchführbarere Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt.

10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung sowie die Gewinnauszahlung ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Es wird keine Korrespondenz geführt.

veröffentlicht: 26. Juli 2022 16:29
aktualisiert: 26. Juli 2022 16:29
Quelle: BärnToday

baerntoday@chmedia.ch