Die Baukommission habe wegen des schlechten Wetters nicht auf den Theodulgletscher in Zermatt fliegen können, um das Areal zu besichtigen und Vermessungen vorzunehmen, teilte die Baukommission am Dienstag mit. Sie habe daher nicht feststellen können, ob die unternommenen Arbeiten gemäss dem vom Veranstalter eingereichten Plan der geplanten Abfahrtspiste ausgeführt wurden.
Anhand des Plans der vorgesehenen Abfahrtspiste habe die Kommission jedoch bereits festgestellt, dass ein Teil der Installationen auf einer sehr geringen Fläche ausserhalb des genehmigten Skigebiets auf Schweizer Gebiet liege.
Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde eingelegt werden. Eine mögliche Anordnung für eine Wiederherstellung des Geländes und eine allfällige Geldstrafe würden zu einem späteren Zeitpunkt analysiert.
(sda)
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