Gemäss einer Mitteilung vom Freitag hat sich die Regierung nach den Diskussionen um das neue Kulturförderungsgesetz zu dem Kostendach entschieden. Dieses sieht vor, dass bei neuen oder umfassend sanierten kantonalen Hochbauten ein Kunstwerk vorgesehen und dazu ein Wettbewerb durchgeführt werden kann.
Bei den Kunstwerken geht es etwa um grosse Plastiken, Wandgemälde oder Reliefs. Mit Kunst am Bau sollen nicht nur Bauten mit künstlerischen Interventionen ergänzt werden, sondern es soll auch das Kunstschaffen gefördert werden.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass wie bisher 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme für ein Kunstprojekt eingesetzt werden. Bei einem Satz von 1 Prozent würde die Maximalsumme von 200'000 Franken somit bei einem Vorhaben erreicht, das teurer als 20 Millionen Franken wäre.
Die Kantonsregierung spricht sich indes nicht nur für eine Ober-, sondern auch für eine Untergrenze aus. Diese möchte er bei 50'000 Franken festlegen. Er begründet dies mit den Kosten, die für den Kunstwettbewerb und das Material anfallen. Ein faire Entschädigung des Kunstschaffenden wäre dann nicht mehr gewährleistet.
Bislang gab es in Uri für Kunst am Bau keine formelle Regelung. Die Vernehmlassung für die neue Verordnung läuft bis am 18. Dezember 2023. Der Landrat soll die Vorlage im Frühling 2024 beraten.
(sda)
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