Eine solche Kollektivstrafe beispielsweise kommt am Samstag beim Spiel gegen die Grasshoppers mit der Sperrung der YB-Fankurve im Berner Wankdorfstadion zum Tragen. Die Massnahme wurde wegen Sachbeschädigungen durch YB-Fans in Zürich ausgesprochen.
Dass sonst hart rivalisierende Fanszenen für eine solche Aktion zusammenspannen, wäre zumindest ungewöhnlich. Ob es dazu kommt, wird sich zeigen. Die Kantonspolizei jedenfalls will unbewilligte Fanmärsche oder Umzüge sowohl zum Match im Stadion wie auch im Zusammenhang mit der angekündigten Protestaktion nicht tolerieren.
Keine Bewilligung, keine Kundgebung
Die angekündigte Aktion sei bewilligungspflichtig, ruft die Polizei den Fans in einer Mitteilung vom Freitag in Erinnerung. Ohne Bewilligung gelte sie als unbewilligte Kundgebung. In diesem Fall werde die Polizei die nötigen Massnahmen treffen und Sicherheit sowie Ruhe und Ordnung durchsetzen. Dies insbesondere, wenn Dritte gefährdet und Sachbeschädigungen begangen würden. Weiter hält sie fest, dass das Abbrennen von Pyros, Knallkörpern und Rauchtöpfen verboten ist.
(sda)
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