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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Facebook-Mutterkonzern Meta ein

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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Facebook-Mutterkonzern Meta ein

16.05.2024, 13:16 Uhr
· Online seit 16.05.2024, 12:11 Uhr
Die Europäische Kommission eröffnet wegen des Verdachts auf Verstösse gegen den Jugendschutz ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnte.
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Befürchtet werden demnach insbesondere ein sogenannte Rabbit-Hole-Effekte (auf Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet – ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte Alice im Wunderland in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen - vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer - können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Jugendschutz wird angekreidet

Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) unter anderem verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Es verbietet, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. Ausserdem müssen Risiken bewertet und abgeschwächt werden, die Schwächen und die Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.

Die Kommission hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam.

Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Mit der Einleitung des Verfahrens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis steht noch nicht fest.

Nicht erstes Verfahren gegen Meta

Bereits Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn durch das Gesetz müssen sich Plattformen nicht nur an schärfere Regeln zum Jugendschutz halten, sondern auch schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbussen. Grundsätzlich müssen grosse Dienste wie Facebook oder Tiktok mehr Regeln befolgen als kleine.

Gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei Tiktok wird geprüft, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X eingeleitet worden.

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(sda)

veröffentlicht: 16. Mai 2024 12:11
aktualisiert: 16. Mai 2024 13:16
Quelle: ZüriToday

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