«Wir wären auch ohne das Geständnis des Angeklagten vom Dienstag zum selben Ergebnis gekommen», sagte der Richter bei der Bekanntgabe des Urteils. Aufgrund der Beweislage habe es keine Zweifel gegeben.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil in den wesentlichen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese beantragte mit 14 Jahren eine leicht höhere Freiheitsstrafe. Auch der Verteidiger plädierte nach dem überraschenden Geständnis des Angeklagten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags. Er beantragte mit 11,5 Jahren jedoch eine kürzere Freiheitsstrafe.
Der 39-jährige Mann aus Lettland hielt sich im Juni vergangenen Jahres als Arbeiter in Deutschland auf. Am 8. Juni tötete er an der Grenze zur Schweiz am Rheinufer bei Jestetten (D) einen 31-jährigen Wildcamper aus dem Kanton St.Gallen. Dieser wollte dort die Nacht in einer Hängematte verbringen.
(sda)