Gerade während der Corona-Pandemie zeigte sich, dass die Mühlen der bernischen Gesetzgebung langsam mahlten – zu langsam für eine sich ständig ändernde Lage.
Ein Gesetz kann nämlich im Kanton Bern erst dann in Kraft treten, wenn entweder kein Referendum dagegen zustande kommt oder das Gesetz in einer Volksabstimmung angenommen wird. Die Frist zur Einreichung eines Referendums beträgt drei Monate.
Ein dringliches Gesetz kann hingegen bereits unmittelbar nach der Annahme durch das Parlament in Kraft treten. Andere Kantone und der Bund kennen bereits eine dringliche Gesetzgebung.
Hürde bewusst hoch gesetzt
Für die Annahme eines dringlichen Gesetzes würde es im Berner Kantonsparlament, dem Grossen Rat, mindestens eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Die Hürde setzt der Kanton nach eigenen Angaben bewusst hoch an, damit solche Gesetze eine Ausnahme bleiben.
Ausserdem muss das dringliche Gesetz innerhalb eines halben Jahres obligatorisch vors Volk. Damit soll die Legitimation gewährleistet werden. Würde das Volk ein Gesetz ablehnen, träte es sofort ausser Kraft.
Ein dringliches Gesetz stärke die Handlungsfähigkeit des Kantons und schaffe eine rasche Rechtsgrundlage, argumentiere eine Mehrheit des bernischen Grossen Rates. Die hohen Hürden mit Zweidrittelmehrheit im Rat und einer Volksabstimmung seien Garant, dass dringliche Gesetze nur erlassen würden, wenn sie wirklich nötig seien.
Der Grosse Rat sagte einstimmig mit 148 Stimmen Ja zur Einführung einer dringlichen Gesetzgebung. Die Verfassungsänderung ist im Kanton Bern wenig umstritten.
(sda/raw)
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