Bern

Mord an Ehefrau in Kehrsatz: 36-jähriger Mann vom Berner Regionalgericht verurteilt

20 Jahre Freiheitsstrafe

Mord an Ehefrau in Kehrsatz – Regionalgericht spricht 36-jährigen Mann schuldig

10.08.2024, 08:30 Uhr
· Online seit 09.08.2024, 14:35 Uhr
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat einen 36-jährigen Mann wegen des Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach der Mann seine Frau beseitigen wollte, um einer anderen Beziehung Platz zu machen. Die Verteidigung argumentierte, die Frau habe sich im Dezember 2022 selbst das Leben genommen.

Quelle: TeleBärn

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Was ist passiert?

Im Dezember 2022 starb in Kehrsatz eine 29-jährige Frau. Das Todesopfer wurde am 16. Dezember in einer Wohnung in Kehrsatz tot aufgefunden. Laut Staatsanwaltschaft tauchten Ungereimtheiten auf und Hinweise, dass der Ehemann mit dem Tod der Schweizerin etwas zu tun haben könnte. Der heute 36-jährige Mann soll seiner Frau ein Beruhigungsmittel verabreicht und sie dann im Schlaf erdrosselt haben.

Am 22. Dezember 2022 wurde der Mann verhaftet. Er bestreitet die Tat. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich für die Staatsanwaltschaft der Verdacht. Mitte Februar 2024 erhob sie Anklage wegen Mordes. Seit Montag wurde der Fall vom Berner Regionalgericht verhandelt, am Freitag wurde das Urteil verkündet.

Das hat das Regionalgericht Bern-Mittelland entschieden

Das Berner Regionalgericht sprach den 36-jährigen Mann am Freitagnachmittag wegen Mordes schuldig und sprach eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren aus. Der Verurteilte bleibt damit in Sicherheitshaft. Damit geht das Gericht über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.

«Die Indizienlast ist erdrückend», hatte Gerichtspräsident Marko Cesarov bei der Begründung des Urteils gesagt. Der Angeklagte, ein gläubiger Christ und Anhänger einer Freikirche, habe eine aussereheliche Beziehung gehabt. Anstatt reinen Tisch zu machen und dabei sein Gesicht zu verlieren, habe er einen Suizid seiner Ehefrau vorgetäuscht. Damit hätten sich seine Probleme auf elegante Art auf einen Schlag lösen sollen, so der Gerichtspräsident.

Mit seinem Urteil ging das Regionalgericht Bern-Mittelland über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Angeklagte selber nahm das Urteil unter Tränen zur Kenntnis. Immer wieder schüttelte er den Kopf.

Dass das Urteil just am Geburtstag des Opfers verkündet wurde, sei Zufall, erklärte der Gerichtspräsident. Nach Bekanntgabe des Urteils kündigte der Verteidiger postwendend Berufung an. Er hatte unter anderem auch die aus seiner Sicht äusserst suggestiven Befragungen des Angeklagten durch die Polizei kritisiert.

Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Mann seine Ehefrau ermordet hat und fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Indizien würden ein klares Bild der Täterschaft des Angeklagten ergeben, kam die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zum Schluss. So gebe es keine Hinweise auf gravierendere psychische Probleme des Opfers. Auch die Fundsituation der Leiche in der Wohnung in Kehrsatz werfe Fragen bezüglich eines Suizides auf. Zudem hätte sie bei einer Selbsthandlung die um den Hals gelegten Kabelbinder vorne zugezogen. Sie seien aber hinten zugezogen worden.

Auch eine Dritttäterschaft hielt die Staatsanwaltschaft für ausgeschlossen. Dies aufgrund von DNA-Spuren. Der Mann hat eine Affäre gehabt und seiner neuen Bekanntschaft versprochen, reinen Tisch zu machen. Deswegen sei er zunehmend unter Druck geraten. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte einer bibeltreuen Freikirche angehörte, in der Scheidungen und aussereheliche Beziehungen nicht gerne gesehen werden, dürfte den Druck erhöht haben, so die Staatsanwaltschaft.

Das hatte die Verteidigung gefordert

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Die Frau habe ihrem Leben selbst ein Ende gesetzt, so das Argument. Dabei stützte sich der Verteidiger darauf, dass die Frau beispielsweise an einem Burnout gelitten habe und dazu die Eheprobleme mit ihrem Mann gekommen seien. Mitte Dezember sei ihr alles zu viel geworden und sie habe sich das Leben genommen. Wichtig sei, dass die Ermittler und die Staatsanwaltschaft nach dem Auffinden der Leiche alle von einem Suizid ausgegangen seien.

Die Mordthese sei erst später aufgekommen, sagte der Verteidiger. In diesem Zusammenhang habe die Polizei seinen Mandanten bei den Befragungen massiv unter Druck gesetzt. Ein derart suggestives Vorgehen sei nicht rechtens, betonte der Verteidiger mit Nachdruck. Dass sein Mandant unter diesem massiven und suggestiven Geständnisdruck nicht eingebrochen sei, zeige, dass er unschuldig sei.

(sda/mfu)

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veröffentlicht: 9. August 2024 14:35
aktualisiert: 10. August 2024 08:30
Quelle: BärnToday

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