Bern

Tötungsdelikt Kehrsatz: Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre

Mordprozess

Tötungsdelikt von Kehrsatz: 18 Jahre Freiheitsstrafe gefordert

05.08.2024, 18:58 Uhr
· Online seit 05.08.2024, 06:29 Uhr
Ein bald 37-jähriger Mann muss sich seit Montag in Bern vor Gericht wegen Mordes an seiner Frau verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe für den mutmasslichen Täter.

Quelle: TeleBärn

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Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung, und verlangt 18 Jahre Haft. Das Todesopfer wurde am 16. Dezember 2022 in einer Wohnung in Kehrsatz tot aufgefunden. Laut Staatsanwaltschaft tauchten Ungereimtheiten auf und Hinweise, dass der Ehemann mit dem Tod der Schweizerin etwas zu tun haben könnte.

Am 22. Dezember wurde der Mann verhaftet. Er bestreitet die Tat. Für ihn gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich für die Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Ehemann der Täter sein muss. Mitte Februar 2024 erhob sie Anklage wegen Mordes.

Angeklagter bringt Suizid-These

Der angeklagte Mann sagt aus, seine Gattin habe ihrem Leben selber ein Ende gesetzt. «Ich gehe von einem Suizid aus», sagte der bald 37-Jährige am Montag vor dem Regionalgericht Bern. Wer und wie eine Dritttäterschaft die Frau hätte umbringen sollen, könne er nicht sagen, betonte der Mann.

Er habe «nie einen Gedanken gehabt», seine Frau umzubringen, sagte der ansonsten sehr abgeklärt wirkende Mann unter Tränen. Er räumte ein, dass es in der Partnerschaft zu Problemen gekommen sei, unter anderem wegen einer ausserehelichen Beziehung seinerseits. In den Befragungen vor Gericht schien zudem durch, dass ihm eine Klärung der Situation mit seiner Ehefrau offenbar schwergefallen war.

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Die Anklage wirft dem Schweizer vor, Mitte Dezember 2022 seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung nachts ein Beruhigungsmittel verabreicht und sie dann im Schlaf mit Kabelbindern erdrosselt zu haben. Nach der Tat habe der ausgebildete Rettungssanitäter alles daran gesetzt, den Tod als Suizid erscheinen zu lassen.

Keine Hinweise auf psychische Probleme

Die Indizien würden ein klares Bild der Täterschaft des Angeklagten ergeben. Die Staatsanwaltschaft führte mehrere Indizien ins Feld. So gebe es keine Hinweise auf gravierendere psychische Probleme des Opfers.

Auch die Fundsituation der Leiche in der Wohnung in Kehrsatz werfe Fragen bezüglich eines Suizides auf. Es gebe keinen Grund, warum die Frau vor einem Suizid Beruhigungsmittel nehmen sollte. Zudem hätte sie bei einer Selbsthandlung die um den Hals gelegten Kabelbinder vorne zugezogen. Sie seien aber hinten zugezogen worden. Das deute darauf hin, dass eine Täterschaft das von hinten getan habe. Ausserdem hätten Bettdecke und Haare der Toten unnatürlich drapiert gewirkt.

Nach Informationen zum Tod durch Erwürgen gesucht

Das Gericht nahm den Angeklagten am Montag in die Zange und wollte von ihm wissen, warum er kurz vor der Tat im Internet nach Informationen zum Beruhigungsmittel Dormicum und zum Tod durch Erwürgen gesucht habe. Der Angeklagte machte ein berufliches Interesse geltend. Er habe als Rettungssanitäter oft nach solchen Dingen im Internet gesucht. Er wisse, dass man Dormicum auf verschiedene Arten verabreichen könne, so auch über die Nase mittels Bestäuber, führte der Mann aus.

Umfeld schildert Frau als «aufgestellt»

Im Mordprozess haben Personen aus dem nahen Umfeld des Opfers die junge Frau als «aufgestellt» geschildert. Sie sei gerne gereist. Niemand von ihnen hielt einen Suizid für wahrscheinlich.

Die Mutter des Opfers betonte, sie habe nicht glauben können, dass sich die junge Frau umgebracht haben soll. Kurz vor der Tat habe sie sich mit ihrer Tochter noch getroffen. Dabei habe ihr die junge Frau Pläne für das kommende Jahr geschildert. «Sie hatte sehr viel vor», betonte die Mutter. Dazu habe auch gehört, schwanger zu werden.

So reagierte damals die Nachbarschaft auf den Vorfall:

Quelle: BärnToday

Freispruch gefordert

Der Verteidiger des Angeklagten hatte bereits im Vorfeld durchblicken lassen, dass er für seinen Mandanten einen Freispruch fordern wird, denn es gebe klare Hinweise auf einen Suizid der Frau.

Der Prozess am erstinstanzlichen Regionalgericht Bern-Mittelland ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am kommenden Freitag bekannt gegeben.

(sda/rst/raw)

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veröffentlicht: 5. August 2024 06:29
aktualisiert: 5. August 2024 18:58
Quelle: BärnToday

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