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Regionalgericht Bern-Mittelland fällt Urteil im Mordprozess Könizbergwald: Lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen die Mutter

Regionalgericht

Kindsmord Könizbergwald: Lebenslängliche Freiheitsstrafe

13.06.2024, 18:41 Uhr
· Online seit 13.06.2024, 09:34 Uhr
Ist die Mutter für den Tod ihrer damals achtjährigen Tochter im Könizbergwald bei Niederwangen im Februar 2022 verantwortlich? Diese Frage hatte das Regionalgericht Bern-Mittelland in den letzten Tagen zu klären. Am Donnerstag ist das Urteil bekannt gegeben worden. Es lautet schuldig wegen Mordes.
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Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt, aufgrund zahlreicher Indizien; die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil die Mutter die Tat nicht begangen habe.

Das Regionalgericht ist von der Schuld der Mutter überzeugt und hat einen Schuldspruch wegen Mordes sowie eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die heute 32-Jährige ihre damals achtjährige Tochter getötet hat. Die Angeschuldigte habe bei den Einvernahmen nicht die Wahrheit gesagt, sagte der Gerichtspräsident bei der mündlichen Urteilseröffnung. Zu diesem Schluss komme man, wenn man die Woche vor der Tat rekonstruiere.

Glaubwürdiger Zeuge

Die Aussage des 12-jährigen Hauptbelastungszeugen seien laut des Gerichts korrekt. Der Kern der Aussage habe sich nicht verändert, sie seien konstant. Dass er nicht mehr beschreiben konnte, welche Kleider die Mutter und die Tochter damals getragen hatten, sei normal – wenn er es noch genau wüsste, wäre es auffällig. Die Verteidigung hatte versucht, die Glaubwürdigkeit des Jungen anzuzweifeln.

Das Versteck im Wald, bei dem das Verbrechen geschah, habe nur die Täterin gekannt, so das Gericht. Mutter und Tochter hatten in den Tagen vor der Tat oft dort gespielt. Auch weitere Indizien sprächen dafür, dass sie ihr Kind in den Wald gelockt habe, um es umzubringen. «Wir hoffen, dass das Opfer nichts davon gewusst hatte und keine Schmerzen hatte», sagte der Gerichtspräsident.

Ein Indiz, das vom Gericht genannt wurde: Als die Täterin aus dem Haus gegangen sei, habe es eingedunkelt. Wenn man in diesem Fall das Handy zu Hause vergisst, dann würde man zurückgehen und es holen, so das Gericht. Auf dem Handy der Mutter gab es während der Tat für etwa eine Stunde keine Aktivität.

Was war das Motiv?

Das Gericht äusserte sich auch zum möglichen Motiv. «Für uns ist klar, dass die Täterin ihre Tochter geliebt hat». Aber es sei auch so, dass man als alleinerziehende Mutter unter Druck stehe. Die Täterin habe hohe Ansprüche an ihr Mutter-Sein habe, das führe zu unguten Gefühlen. Der Schein gegen aussen habe nicht übereingestimmt mit dem, was in ihr innen vorgegangen sei. Mit der Tat habe die Täterin wieder Anschluss gesucht an ihre Freunde.

Die Beweggründe seien «krass egoistisch». Das Urvertrauen der Tochter in sie als Mutter habe sie missbraucht.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Am 1. Februar 2022 war das Mädchen in Niederwangen bei Köniz mit einem grossen Stein erschlagen worden. Die Staatsanwaltschaft klagte nach zweijährigen Ermittlungen Anfang 2024 die Mutter des Kindes aufgrund zahlreicher Indizien an, auch wenn diese immer bestritten hat und weiterhin bestreitet, ihre Tochter umgebracht zu haben.

Das Urteil kann weitergezogen werden, die nächste Instanz ist das Berner Obergericht. Die Angeklagte bleibt in Sicherheitshaft.

(mj/jb)

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veröffentlicht: 13. Juni 2024 09:34
aktualisiert: 13. Juni 2024 18:41
Quelle: BärnToday

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