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Mordprozess Könizbergwald: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Angeklagte bestreitet Tat

Mordprozess Könizbergwald: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

05.06.2024, 18:46 Uhr
· Online seit 05.06.2024, 15:32 Uhr
Eine Mutter, der vorgeworfen wird, 2022 in der Nähe von Bern ihr achtjähriges Mädchen ermordet zu haben, soll zu einer lebenslangen Haft verurteilt werden. Das hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem erstinstanzlichen Gericht gefordert.
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Die 32-jährige Angeklagte bestritt am Mittwoch die Tat. «Ich weiss, dass ich es nicht war», beteuerte sie unter Tränen.

Die Staatsanwalt trug insgesamt 16 Indizien vor, die für eine Täterschaft der Frau sprechen. Für die Anklage gab es am Mittwoch keinen Zweifel, dass die Frau ihre Tochter ermordet hatte.

Das Kind habe die alleinerziehende Mutter überfordert, sie habe ihrem Bedürfnis nach Ausgehen und Party nicht mehr nachleben können. Und sie habe im Kind ein Hindernis für eine Partnerbeziehung gesehen.

Letztlich habe die Frau ihre achtjährige Tochter aus äusserst egoistischen Motiven hinterhältig eliminiert. Ein skrupelloseres, kaltblütigeres Vorgehen sei kaum denkbar. Die Tochter habe ihrer Mutter vertraut und sei ein wehrloses Opfer gewesen. Die Staatsanwaltschaft forderte einen Schuldspruch wegen Mordes.

Zum Versteck gelockt

Die Mutter habe ihre Tochter bei beginnender Dämmerung unter einem Vorwand in den nahen Könizbergwald gelockt, zu einem kleinen Versteck aus Ästen, das sie gemeinsam vor einiger Zeit zum Spielen gebaut hatten. Ein damals zwölfjähriger Junge sagte später bei der Polizei aus, er habe Mutter und Tochter auf dem Weg in den Wald gesehen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter im Wald mit einem schweren Stein auf den Kopf des Mädchens einschlug. Am Stein fanden die Ermittler DNA-Spuren der Mutter.

Nach der Tat habe die Frau so getan, als wäre die Kleine von einem Besuch bei Freunden nicht nach Hause gekommen. Zusammen mit der Grossmutter suchte die Angeklagte dann mutmasslich nach dem Kind. Beim Versteck im Wald fanden sie das leblose Mädchen und alarmierten die Ambulanz.

Eine Dritttäterschaft schloss die Staatsanwaltschaft aus. Nur die Mutter und das Kind hätten ihr kleines Versteck im Wald, abseits der Wege gekannt. Dass ein aussenstehender Täter mit dem Kind an einem kalten und windigen Winterabend ausgerechnet dorthin gelangen würde, sei mehr als unwahrscheinlich.

Die Angeklagte hatte ausgesagt, zur Tatzeit zu Hause gewesen zu sein und Musik gehört zu haben – laut Staatsanwaltschaft eine Schutzbehauptung. Die Auswertung des Mobiltelefons habe ergeben, dass die Frau vor der Tatzeit tatsächlich Musik gestreamt und auch das Handy benutzt habe. Um die Tatzeit herum aber sei das Mobiltelefon rund eine Stunde lang nicht mehr benutzt worden. Dies passe just zu der Zeit, in der der Zeuge Mutter und Tochter auf dem Weg zum Wald sah.

Keine psychischen Störungen

Sie wisse auch nicht, wer das Mädchen getötet haben könnte, sagte die Angeklagte vor Gericht. Jemand, der so etwas mache «muss doch krank sein», sagte die Frau. Nicht unbedingt, hielt der psychiatrische Sachverständige vor Gericht fest. Auch Menschen ohne eine psychische Störung seien zu solchen Gewalttaten fähig.

Die Angeklagte leide unter keinen grösseren psychischen Störungen, führte der Gutachter weiter aus. Es gebe eine Akzentuierung in der Persönlichkeit der Frau, die aber unter der Schwelle einer Störung liege. Die Frau stamme aus einem wertkonservativen Umfeld, habe aber auch einen grossen Freiheitsdrang. Das könne innere Konflikte hervorrufen. In Partnerschaften habe es die Frau nicht leicht.

Die Verteidigung wird ihr Plädoyer am Donnerstag halten, und am 13. Juni wird das Gericht das Urteil bekanntgeben.

(sda/raw)

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veröffentlicht: 5. Juni 2024 15:32
aktualisiert: 5. Juni 2024 18:46
Quelle: BärnToday

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