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Unbelehrbarer Berner Dönerladenbetreiber muss hohe Geldstrafe zahlen

Strafbefehl

Illegale Arbeitskräfte, Fahren ohne Ausweis: Dicke Rechnung für Berner Imbissbesitzer

25.10.2024, 06:51 Uhr
· Online seit 25.10.2024, 06:29 Uhr
Ein Berner Fastfood-Betreiber sieht es mit dem Gesetz nicht so eng – es geht um illegale Arbeitskräfte, Alkoholverkauf ohne Lizenz, Fahren ohne Führerschein und weiteres. Nun muss er tief ins Portemonnaie greifen.
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Wie wichtig ist es, den bestellten Döner oder die bestellte Pizza rechtzeitig zum Kunden zu bringen? Für einen Berner Imbissbetreiber offenbar wichtiger als die Polizei erlaubt. Weil er eine dringende Bestellung aus Bümpliz erhalten hatte, wechselte der Beschuldigte kurzerhand das Nummernschild beim Lieferauto aus – ein Mitarbeiter wurde daraufhin von der Polizei erwischt. Es ist nur eines von zahlreichen Delikten, die der Beschuldigte in diesem Jahr begangen hat.

Mit Fahrzeugdokumenten scheint es der Beschuldigte generell nicht zu eng zu sehen – im August wurde er in Bern am Steuer eines Autos erwischt, obwohl er seinen Führerausweis für mehrere Monate hatte abgeben müssen. Bei dieser Kontrolle wird ihm zusätzlich «Verweigerung der Namensangabe» vorgeworfen. So soll er zuerst ein falsches Geburtsdatum und den Namen seines Bruders aufgeschrieben haben.

Auch das Strassenverkehrsamt in Luzern ist nicht gut auf den gebürtigen Syrer zu sprechen, der in der Agglomeration Bern wohnt. Wegen unbezahlter Rechnungen gab er – trotz Mahnung – ein Luzerner Nummernschild und einen Fahrzeugausweis nicht ab.

Illegaler Alkoholverkauf und Asylbewerber in der Küche

Doch nicht nur im Strassenverkehr, auch punkto Arbeitsgesetz haben die Behörden Verstösse festgestellt. So wurde im Imbiss Bier verkauft, ohne dass der Betreiber über die Bewilligung verfügte. Kein Versehen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt: «Er tat dies, obwohl er wusste, dass für diese Tätigkeit eine Bewilligung notwendig ist.»

Zudem war im Kebabladen des Beschuldigten ein Asylsuchender in der Küche beschäftigt, der wegen seines Aufenthaltsstatus nur mit Bewilligung arbeiten dürfte. Auch in Luzern besitzt der Beschuldigte eine Imbissbude, wo er ebenfalls zwei Asylsuchende (Aufenthaltsstatus N) mit ihren eigenen Autos Pizzas ausliefern liess.

So viele Kebabs muss der Beschuldigte verkaufen

Das kommt den Imbissbesitzer teuer zu stehen – auch, weil er bereits 2023 und im Frühjahr 2024 zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden war. Diese wurden nun widerrufen und eine Gesamtstrafe ausgesprochen. «Um Strafen scheint sich der Beschuldigte zu foutieren», steht im Strafbefehl, und: «Eine Einsicht bzw. Besserung ist nicht erkennbar». Mit der Geldstrafe, der Busse und den Gebühren muss der Mann insgesamt 11'000 Franken bezahlen.

Mit einem Blick auf die Menükarte der Imbissbude lässt sich errechnen: Um das Geld wieder hereinzuholen, müssen fast 800 Kebabs über den Tresen wandern oder ausgeliefert werden. Hoffentlich dieses Mal mit legal angestellten Mitarbeitern in Autos mit richtigen Nummernschildern.

(dak)

veröffentlicht: 25. Oktober 2024 06:29
aktualisiert: 25. Oktober 2024 06:51
Quelle: BärnToday

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