Quelle: TeleBärn / Jan Bernhard / BärnToday / Warner Nattiel
Die Angeklagten werden zu bedingten Geldstrafen zwischen 750 und 3000 Franken verurteilt. Nur ein bereits vorbestrafter Mann des Hausbesetzer-Kollektivs wird härter bestraft: Das Obergericht verurteilt ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 2600 Franken.
Quelle: Archiv TeleBärn / BärnToday
Damit folgt das Obergericht dem Urteil der Vorinstanz. Das Regionalgericht in Bern hatte die vier Frauen und zwölf Männer ebenfalls wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, vom Gewaltvorwurf jedoch freigesprochen.
Urteil sorgte für Aufsehen
Das Urteil sorgte damals für viel Aufsehen und die Staatsanwaltschaft entschied sich, den Fall ans Berner Obergericht weiterzuziehen. Der Prozess am Obergericht dauerte vier Tage und kostete über eine halbe Million Franken. Die Staatsanwaltschaft könnte den Fall nun noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Bei einer Liegenschaftsräumung im Februar 2017 war es zwischen der Kantonspolizei Bern und dem linksautonomen Kollektiv «Oh du Fröhliche», welches das Haus zu dieser Zeit besetzte, zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen. Die Polizisten wurden mit Feuerwerk und Mobiliar beworfen, worauf sie mit Gummischrot reagierten. Mehrere Einsatzkräfte wurden verletzt.
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