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Stefan Hofer muss ins Gefängnis – der ehemalige SVP-Grossrat wurde am Freitag verurteilt

Wegen Betrugs

Ehemaliger Grossrat Stefan Hofer muss ins Gefängnis – Verteidigung enttäuscht

31.05.2024, 18:28 Uhr
· Online seit 31.05.2024, 15:05 Uhr
Der frühere SVP-Grossrat Stefan Hofer ist am Freitag vom Berner Wirtschaftsstrafgericht wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem muss er Geldbeträge von über einer Million Franken bezahlen.
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Stefan Hofer ist vom Berner Wirtschaftsstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt worden. Zusätzlich muss er einer Ersatzforderung von 160'000 Franken nachkommen, die an die Privatkläger geht. Hinzu kommen weitere Kosten von insgesamt über einer Million Franken, die Hofer zahlen muss.

Staatsanwaltschaft ist zufrieden

«Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Urteil, das das Gericht heute gefällt hat, erfreulich», sagt Staatsanwalt Roman Sigrist. Besonders wichtig seien dabei die Anklagepunkte, wo es um grosse Deliktbeträge ging. «Namentlich die beiden Bezüge von mehreren 100'000 Franken, die der Beschuldigte aus der Firma genommen und für private Zwecke verwendet hat», so Sigrist.

In einigen Punkten wurde Stefan Hofer freigesprochen, dies seien aber «Nebenpunkte», so Sigrist. Ob man das Urteil weiterziehen werde oder nicht, kann der Staatsanwalt noch nicht definitiv sagen. «Wir werden es eingehend prüfen und überlegen, ob wir Berufung einlegen. Es wäre möglich, dass es zur Berufung betreffend Höhe der Strafe kommt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert. Vielleicht wird man da eine höhere Strafe beantragen.»

Verteidigung: «Begründung nicht nachvollziehbar»

Bei der Verteidigung herrscht nach dem Urteil Enttäuschung, wie der Rechtsanwalt Sascha Schürch sagt. «Enttäuschung über die vielen Schuldsprüche, aber auch Enttäuschung in Bezug auf die Strafe und die Begründung.»

Gewisse Punkte seien für den Rechtsanwalt nicht nachvollziehbar. «Man ist nicht auf die Argumente der Verteidigung eingegangen und hat gewisse Sachen ausgeblendet», sagt der Anwalt. So seien beispielsweise Zahlungen an seinen Klienten als deliktisch betrachtet worden, obwohl dies den Vereinbarungen der Geschäftspartner entsprach.

«Ich habe bei der Begründung möglicherweise nicht alles verstanden, aber für mich war sie nicht überzeugend und nicht umfassend», so Schürch. Man werde nun die schriftliche Begründung verlangen und schauen, ob die aktuellen Fragen und Unklarheiten darin geklärt werden, oder «ob nach wie vor Lücken bestehen, die vom Obergericht beurteilt werden müssen».

Zerstrittene Geschäftspartner

Angeklagt war Hofer wegen «Erschleichung einer falschen Beurkundung, mehrfachen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Geldwäscherei sowie Anstiftung zu Diebstahl, zu Sachbeschädigung und zu Hausfriedensbruch».

Hofer hatte sich mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Reto Amonn in Zusammenhang mit einem Projekt in Münchenbuchsee zerstritten, die beiden zeigten sich daraufhin gegenseitig mehrfach an. Es ging damals um die Überbauung des Löwen-Areals in Münchenbuchsee.

(raw/dak)

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veröffentlicht: 31. Mai 2024 15:05
aktualisiert: 31. Mai 2024 18:28
Quelle: BärnToday

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